Pres­se­mit­tei­lung | Arznei­mittel

G-BA berück­sich­tigt künf­tige Behand­lungs­mög­lich­keiten für Erwach­sene mit ADHS

Berlin, 23. Juni 2011 – Mit einem entspre­chenden Beschluss zur Ände­rung seiner Arzneimittel-​Richtlinie hat der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) am Donnerstag gere­gelt, dass eine medi­ka­men­töse Behand­lung von ADHS (Hyper­ak­ti­vi­täts­stö­rungen) im Erwach­se­nen­alter mit dafür zuge­las­senen methylphenidat-​haltigen Arznei­mit­teln („Stimu­lan­tien“) nicht ausge­schlossen wird.

Die gültige eng gefasste Rege­lung zur ausnahms­weise mögli­chen Verord­nungs­fä­hig­keit von Stimu­lan­tien bezieht sich ausschließ­lich auf Kinder und Jugend­liche, da es bisher keine arznei­mit­tel­recht­liche Zulas­sung für methylphenidat-​haltige Arznei­mittel für die Behand­lung der Erkran­kung ADHS bei Erwach­senen gab. In Kenntnis der erwei­terten Zulas­sung von methylphenidat-​haltigen Arznei­mit­teln hat der G-BA beschlossen, dass der grund­sätz­liche Verord­nungs­aus­schluss für diese Medi­ka­mente, wie er in der Anlage III der Arzneimittel-​Richtlinie formu­liert ist, zunächst nicht für die Behand­lung Erwach­sener gilt. In einem nächsten Schritt wird jedoch geprüft, ob und wenn ja welche Einschrän­kungen und Rege­lungen zum Schutze der Pati­enten noch erfolgen müssen.

Der Beschluss wird dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) zur Prüfung vorge­legt und tritt nach erfolgter Nicht­be­an­stan­dung und Bekannt­ma­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft. Der Beschluss­text sowie eine Erläu­te­rung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröf­fent­licht:

http://www.g-ba.de/infor­ma­tionen/beschluesse/zum-​aufgabenbereich/7/


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Arzneimittel-​Richtlinie/ Anlage III (Nummer 44 - Stimu­lan­tien)