Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Vertrau­ens­stelle kann frist­ge­recht mit der Pseud­ony­mi­sie­rung von Pati­en­ten­daten beginnen

Berlin, 16. Februar 2012 – Beim Aufbau der sekto­ren­über­grei­fenden Quali­täts­si­che­rung ist ein weiterer wich­tiger Schritt frist­ge­recht erfolgt: Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat mit heutigem Beschluss die korrekte Umset­zung der Funk­tion der Pseud­ony­mi­sie­rung, die die hierfür einge­rich­tete Vertrau­ens­stelle wahr­nehmen soll, nach einge­hender Prüfung bestä­tigt und die Leis­tung abge­nommen. Voraus­sicht­lich ab April 2012 werden dann erste Daten aus den Berei­chen Geburts­hilfe, Neona­to­logie sowie Erst- und Reim­plan­ta­tion von Endo­pro­thesen verar­beitet werden. Auf die Website der Vertrau­ens­stelle www.vertrauensstelle-​gba.de wird ab sofort auch von der G-​BA-Website aus verlinkt.

Im September 2011 hatten Vertreter des G-BA und der Firma SCHÜTZE Consul­ting Infor­ma­ti­ons­sys­teme GmbH (SCI) einen Vertrag über die Errich­tung einer unab­hän­gigen Vertrau­ens­stelle für die Pseud­ony­mi­sie­rung von Pati­en­ten­daten unter­zeichnet.

Die sekto­ren­über­grei­fende Quali­täts­si­che­rung wird Längs­schnitt­be­trach­tungen von medi­zi­ni­scher Behand­lungs­qua­lität im ambu­lanten und klini­schen Bereich ermög­li­chen. Unter Nutzung eines Pseud­onyms werden verschie­dene Daten­sätze derselben Pati­enten aus unter­schied­li­chen Behand­lungs­orten, Sektoren und Behand­lungs­zeiten zusam­men­ge­führt.

Für die Daten­er­he­bung bei der Quali­täts­si­che­rung besteht die gesetz­liche Pflicht zur Pseud­ony­mi­sie­rung sämt­li­cher Daten, anhand derer Pati­en­tinnen und Pati­enten iden­ti­fi­ziert werden könnten (§ 299 SGB V). Die Daten werden von der Vertrau­ens­stelle zunächst pseud­ony­mi­siert und nach Weiter­lei­tung des Pseud­onyms an die Bundes­aus­wer­tungs­stelle gelöscht. Eine Reiden­ti­fi­ka­tion von Pati­en­tinnen und Pati­enten ist ausge­schlossen. Das Verfahren entspricht den Empfeh­lungen des Bundes­amtes für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­technik (BSI) und wurde mit diesem abge­stimmt.

Seit dem 1. Juli 2008 hat der G-BA den gesetz­li­chen Auftrag (§ 137 und § 137a SGB V), einrich­tungs­über­grei­fende, an der Ergeb­nis­qua­lität ausge­rich­tete Maßnahmen zur sekto­ren­über­grei­fenden Quali­täts­si­che­rung zu beschließen.