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Inno­va­ti­ons­aus­schuss veröf­fent­licht erste Förder­be­kannt­ma­chungen für 2017

Berlin, 20. Februar 2017 – Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) hat am Montag in Berlin die ersten drei Förder­be­kannt­ma­chungen für das Jahr 2017 auf seinen Inter­net­seiten veröf­fent­licht. Zu neuen Versor­gungs­formen und der Versor­gungs­for­schung können themen­offen ab sofort Projekt­an­träge gestellt werden, ebenso Anträge zur Evalua­tion von Selek­tiv­ver­trägen.

„Nach dem viel­ver­spre­chenden Start des Inno­va­ti­ons­aus­schusses im letzten Jahr freuen wir uns nun auf weitere quali­fi­zierte und inno­va­tive Projekt­an­träge, die die Qualität der Versor­gung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung in Deutsch­land weiter erhöhen werden“, sagte Prof. Josef Hecken, unpar­tei­ischer Vorsit­zender des G-BA und Vorsit­zender des Inno­va­ti­ons­aus­schusses, am Montag in Berlin.

Nähere Infor­ma­tionen zu den Förder­be­kannt­ma­chungen sowie zu den Anfor­de­rungen, die an die Anträge gestellt werden, sind im Leit­faden sowie den Allge­meinen Neben­be­stim­mungen zu finden. Der mit der Abwick­lung der Förder­maß­nahmen beauf­tragte DLR Projekt­träger bietet indi­vi­du­elle Bera­tungen sowie Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tungen in Form von Web-​Seminaren an. Das Einrei­chen der Anträge erfolgt ausschließ­lich über das Internet-​Portal des Projekt­trä­gers in elek­tro­ni­scher Form.

In der zweiten März­hälfte 2017 folgt die Entschei­dung über die Förder­fä­hig­keit der in 2016 einge­reichten Projekte zur zweiten Förder­welle der neuen Versor­gungs­formen. Die Veröf­fent­li­chung weiterer Förder­be­kannt­ma­chungen zum themen­spe­zi­fi­schen Bereich ist für den kommenden Spät­sommer geplant.