Pres­se­mit­tei­lung | Inno­va­ti­ons­fonds

Versor­gungs­for­schung: Über 200 Anträge auf finan­zi­elle Förde­rung durch den Inno­va­ti­ons­fonds einge­gangen

Berlin, 28. Februar 2018 – Mehr als 200 Anträge hat der Inno­va­ti­ons­aus­schuss beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) auf seine jüngsten Förder­be­kannt­ma­chungen im Bereich der Versor­gungs­for­schung erhalten. Nach Begut­ach­tung der Anträge durch den Exper­ten­beirat wird der Inno­va­ti­ons­aus­schuss voraus­sicht­lich im Herbst darüber entscheiden, welche Projekte finan­ziell über den Inno­va­ti­ons­fonds geför­dert werden können.

Die Hälfte der zur themen­spe­zi­fi­schen Förder­be­kannt­ma­chung einge­reichten Projekt­an­träge richtet sich auf das Themen­feld „Pati­en­ten­si­cher­heit, Quali­täts­si­che­rung und -​förderung“, gefolgt von „Beson­dere Versor­gungs­si­tua­tionen“. Deut­lich weniger Anträge bezogen sich auf die anderen beiden Themen­felder „Entwick­lung von Versor­gungs­struk­turen und -​konzepte“ und „Messung der Ergeb­nis­qua­lität“.

Zur Förder­be­kannt­ma­chung „Evalua­tion der Richt­linie über die Früh­erken­nung von Krebs­er­kran­kungen, Früh­erken­nungs­un­ter­su­chung auf Haut­krebs“ erreichten den Inno­va­ti­ons­aus­schuss vier Anträge, zur „Evalua­tion von Selek­tiv­ver­trägen“ ein Antrag.

Insge­samt drei Förder­be­kannt­ma­chungen hatte der Inno­va­ti­ons­aus­schuss am 20. Oktober 2017 für den Bereich der Versor­gungs­for­schung veröf­fent­licht. Neben der Förder­be­kannt­ma­chung zur themen­spe­zi­fi­schen Versor­gungs­for­schung betrafen die beiden anderen Förder­be­kannt­ma­chungen die Evalua­tion der Richt­linie des G-BA über die Früh­erken­nung von Krebs­er­kran­kungen (KFE-RL) Abschnitt D Nummer II (Früh­erken­nungs­un­ter­su­chung auf Haut­krebs) sowie die Evalua­tion von Selek­tiv­ver­trägen nach §§ 73c und 140a SGB V. Das Antrags­ver­fahren war einstufig ange­legt – voll­stän­dige Anträge mussten bis spätes­tens 20. Februar 2018 beim DLR Projekt­träger einge­reicht werden.