Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Photo­dy­na­mi­sche Therapie zur Behand­lung weiterer Augen­er­kran­kungen wird Kassen­leis­tung

Berlin, 21. Februar 2006 – Nachdem die Photo­dy­na­mi­sche Therapie (PDT) mit Verte­porfin zur Behand­lung einer bestimmten Augen­er­kran­kung (alters­ab­hän­gige feuchte Maku­la­de­ge­ne­ra­tion - AMD) bereits seit 2001 eine Leis­tung der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) darstellt, können künftig auch weitere Netz­haut­schäden aufgrund von krank­haften Gefäß­neu­bil­dungen am Augen­hin­ter­grund (bei hoher Kurz­sich­tig­keit und bei einer bestimmten Form der AMD ) mittels PDT zu Lasten der Kran­ken­kassen behan­delt werden.

Einen entspre­chenden Beschluss hat der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) in seiner heutigen Sitzung gefasst. Die PDT zur Behand­lung der genannten Erkran­kungen wurde den aner­kannten Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden zuge­wiesen und kann somit nach erfolgter Zustim­mung des Bundes­mi­nis­te­riums für Gesund­heit (BMG) von der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung erstattet werden. Aufgrund der in diesem Bereich statt­fin­denden Forschung hält es der G-BA für sinn­voll, die Methode nach drei Jahren erneut zu über­prüfen.

Bei der photo­dy­na­mi­schen Therapie wird das Medi­ka­ment Verte­porfin durch Laser­licht bestimmter Wellen­länge am zentralen Augen­hin­ter­grund akti­viert, um die krank­haften Gefäß­neu­bil­dungen zu zerstören und so einer weiteren Verschlech­te­rung der Sehfä­hig­keit entgegen zu wirken. Die Analyse und Bewer­tung der Stel­lung­nahmen und der aktu­ellen wissen­schaft­li­chen Lite­ratur ergab, dass die Wirk­sam­keit und medi­zi­ni­sche Notwen­dig­keit der PDT auch bei den oben genannten Erkran­kungen inso­weit belegt ist, als durch deren Anwen­dung eine drohende Erblin­dung zumin­dest verzö­gert werden kann.

Die im G-BA mitbe­ra­tenden Pati­en­ten­ver­tre­te­rinnen und -​vertreter begrüßten den Beschluss: Durch Anwen­dung der PDT könne die Lese­fä­hig­keit Betrof­fener länger erhalten und damit deren Lebens­qua­lität verbes­sert werden.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

BUB-​Richtlinie/ Anlage A (Photo­dy­na­mi­sche Therapie/Neovas­ku­la­ri­sa­tion)