Pres­se­mit­tei­lung | Inno­va­ti­ons­fonds

Großes Inter­esse an neuer Förder­welle des Inno­va­ti­ons­aus­schusses zur Versor­gungs­for­schung – Erst­mals sind medi­zi­ni­sche Leit­li­nien geson­dert ausge­schrieben

Berlin, 11. Februar 2021 – Den Inno­va­ti­ons­aus­schuss beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) haben auf seine drei Förder­be­kannt­ma­chungen im Bereich der Versor­gungs­for­schung vom Oktober 2020 zahl­reiche Projekt­an­träge erreicht. Erst­mals hatte das Gremium explizit auch die Entwick­lung oder Weiter­ent­wick­lung medi­zi­ni­scher Leit­li­nien ausge­schrieben. Mindes­tens 5 Millionen Euro – so die gesetz­liche Vorgabe – sollen dafür jähr­lich aus dem Inno­va­ti­ons­fonds aufge­wendet werden. Ziel ist es, mit Hilfe des eigen­stän­digen Teils des Bereichs Versor­gungs­for­schung die Verfüg­bar­keit hoch­wer­tiger Leit­li­nien auf bislang wenig berück­sich­tigte Versor­gungs­be­reiche auszu­weiten und damit die medi­zi­ni­sche Versor­gung positiv zu beein­flussen. Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss wird voraus­sicht­lich im 3. Quartal 2021 darüber entscheiden, welche Projekte finan­ziell geför­dert werden können. In die Bewer­tung der Leit­li­ni­en­an­träge wird dabei neben Mitglie­dern des Exper­ten­pools insbe­son­dere auch die Arbeits­ge­mein­schaft der Wissen­schaft­li­chen Medi­zi­ni­schen Fach­ge­sell­schaften (AWMF) einbe­zogen.

„Ich freue mich sehr, dass wir auf unsere Förder­be­kannt­ma­chungen zu Versor­gungs­for­schungs­pro­jekten wieder so viele Anträge bekommen haben. Nicht nur das: Mit 238 Anträgen haben wir sogar einen neuen Höchst­stand erreicht. Aller­dings steht diesem hohen Inter­esse ein redu­ziertes Förder­vo­lumen gegen­über. Wir haben in den nächsten 4 Jahren jeweils 40 Millionen Euro zur Verfü­gung, bislang waren es 75 Millionen Euro. Unsere Aufgabe wird es in den kommenden Monaten wieder sein, genau­es­tens zu prüfen, welche der Projekte wir finan­ziell fördern können und sollten. Hohe Erwar­tungen habe ich hierbei auch an die einge­reichten Anträge zur Entwick­lung oder Weiter­ent­wick­lung medi­zi­ni­scher Leit­li­nien“, so Prof. Josef Hecken, Vorsit­zender des Inno­va­ti­ons­aus­schusses beim G-BA.

Projekt­an­träge im Bereich der Versor­gungs­for­schung

Auf die themen­of­fene Förder­be­kannt­ma­chung der Versor­gungs­for­schung erhielt der Inno­va­ti­ons­aus­schuss 65 Anträge. Weitere 173 Anträge gingen auf die themen­spe­zi­fi­sche Förder­be­kannt­ma­chung ein, die sich auf die einzelnen Themen­felder wie folgt verteilen:

  • Versor­gungs­for­schung zu Erkennt­nissen im Umgang mit Pande­mien: 15 Anträge
  • Patient Journey in der Versor­gung: 37 Anträge
  • Sekto­ren­über­grei­fende und ambu­lante PROMs/PREMs: 23 Anträge
  • Alters­me­dizin: 22 Anträge
  • Komple­xi­täts­re­duk­tion admi­nis­tra­tiver Aufgaben in der Versor­gung: 3 Anträge
  • Präven­tion stärken: 54 Anträge
  • Hygie­ne­maß­nahmen in der ambu­lanten Versor­gung: 2 Anträge
  • Nutzung und Vertrau­ens­wür­dig­keit von KI-​Anwendungen in der Versor­gung: 17 Anträge

Projekt­an­träge zur (Weiter-)Entwick­lung medi­zi­ni­scher Leit­li­nien

Die insge­samt 31 frist­ge­recht beim Inno­va­ti­ons­aus­schuss einge­gan­genen Anträge auf Förde­rung der Entwick­lung oder Weiter­ent­wick­lung medi­zi­ni­scher Leit­li­nien verteilen sich auf folgende drei Themen­felder:

  • Versor­gung bei seltenen Krank­heiten: 17 Anträge
  • Versor­gung von Menschen mit psychi­schen Erkran­kungen und komplexem Behand­lungs­be­darf: 10 Anträge
  • Präven­tion und Behand­lung von Infek­ti­ons­krank­heiten, insbe­son­dere zur Stär­kung der sach­ge­rechten Anti­bio­ti­ka­the­rapie und zur Eindäm­mung anti­mi­kro­bieller Resis­tenzen: 4 Anträge

Neue Förder­be­kannt­ma­chungen

Neue Förder­be­kannt­ma­chungen im Bereich Versor­gungs­for­schung wird der Inno­va­ti­ons­aus­schuss voraus­sicht­lich im 2. Quartal 2021 veröf­fent­li­chen.

Hinter­grund: Projekt­för­de­rung durch den Inno­va­ti­ons­aus­schuss

Der G-BA fördert seit 2016 im Auftrag des Gesetz­ge­bers mit den Mitteln des Inno­va­ti­ons­fonds solche Projekte, die über die bishe­rige regel­hafte Gesund­heits­ver­sor­gung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung in Deutsch­land hinaus­gehen und gezielte Impulse für die inno­va­tive Weiter­ent­wick­lung des Gesund­heits­we­sens geben. Hierfür wurde beim G-BA ein Inno­va­ti­ons­aus­schuss einge­richtet.

Für die Jahre 2020 bis 2024 steht eine jähr­liche Förder­summe von 200 Millionen Euro zur Verfü­gung. Hiervon entfallen pro Jahr 160 Millionen Euro auf die Förde­rung neuer Versor­gungs­formen. 40 Millionen Euro sind jähr­lich für die Förde­rung von Projekten der Versor­gungs­for­schung vorge­sehen. Mindes­tens 5 Millionen Euro der für die Versor­gungs­for­schung zur Verfü­gung stehenden Mittel sollen für die Entwick­lung oder Weiter­ent­wick­lung ausge­wählter medi­zi­ni­scher Leit­li­nien aufge­wendet werden. Entspre­chend ihres hohen und praxis­nahen Stel­len­werts für die Verbes­se­rung der medi­zi­ni­schen Versor­gung soll die Leit­li­ni­en­ent­wick­lung als eigen­stän­diger Teil des Bereichs Versor­gungs­for­schung etabliert werden. Die genauen Themen­felder werden jeweils vom Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) fest­ge­legt. Gege­be­nen­falls greift das BMG dabei auf Vorschläge der AWMF zurück.

Weitere Infor­ma­tionen zur Arbeit des Inno­va­ti­ons­aus­schusses, zu Förder­be­kannt­ma­chungen und laufenden sowie abge­schlos­senen Projekten finden Sie auf der Website des Inno­va­ti­ons­aus­schusses.