Pressemitteilung | Methodenbewertung

Hyperbare Sauerstofftherapie bei Schädelhirntrauma künftig keine Kassenleistung mehr

Siegburg, 21. Dezember 2004 – Künftig ist die Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) zur Therapierung einesSchädelhirntraumas keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung mehr. Diesen Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss in der für Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung auf seiner heutigen Sitzung.

Nach umfassender Auswertung der wissenschaftlichen Literatur und Einbeziehung der eingereichten Stellungnahmen ist der Ausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass die HBO bei der Indikation Schädelhirntrauma die Kriterien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung der Versicherten im Sinne des § 137c SGB V weder alleine noch in Kombination mit einer anderen Therapie erfüllt.

In der medizinisch-wissenschaftlichen Literatur zum Thema gibt es keine Ergebnisse, die – auf der seit 1995 etablierten Standardtherapie (Brain Trauma Foundation, USA) aufsetzend – eine Ergebnisverbesserung durch HBO gezeigt hätten.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (Hyperbare Sauerstofftherapie bei der Indikation Schädelhirntrauma)