Pressemitteilung | Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Ambulante Behandlung von Marfansyndrom und Mukoviszidose - Gemeinsamer Bundesausschuss: 116b-Verträge sollten nun auch geschlossen werden

Siegburg,  4. Dezember 2006 – Durch die Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Bundesanzeiger sind jetzt die rechtlichen Grundlagen für die ambulante Behandlung im Krankenhaus von Patienten mit Marfansyndrom und Mukoviszidose geschaffen worden. Darauf hat der G-BA heute in Siegburg hingewiesen. „Im Interesse der betroffenen Patienten sollten Leistungserbringer und Krankenkassen nun auch die entsprechenden Verträge schließen“, sagte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess. Die Möglichkeiten einer interdisziplinären Behandlung dieser seltenen aber schwerwiegenden Erkrankungen sollten nun auch im Krankenhaus genutzt werden.

Seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend (§ 116b SGB V) hat der G-BA die Öffnung der Krankenhäuser für die Behandlung spezieller ambulanter Erkrankungen in einer entsprechenden Richtlinie im Oktober 2005 geregelt. Gegenstand der Richtlinie sind die Weiterentwicklung, Konkretisierung und Überprüfung des Kataloges der seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen sowie hochspezialisierter Leistungen, die ambulant im Krankenhaus erbracht werden können. Im August 2006 wurden die Diagnostik und Versorgung von Patienten zum Katalog hinzugefügt, die am Marfansyndrom oder der Mukoviszidose leiden. Der Beschluss ist am 14. November 2006 in Kraft getreten.

Bei dem Marfansyndrom handelt es sich um eine vererbte Erkrankung des Bindegewebes, die Mukoviszidose ist die häufigste vererbte Stoffwechselerkrankung.


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