Pressemitteilung | Methodenbewertung

Erste Ergebnisse der Beratungen zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses - Beratungen des Themas werden fortgesetzt

Berlin, 19. Juli 2005– Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner heutigen Sitzung in Berlin eine Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien beschlossen.

Bei den Früherkennungsmaßnahmen für Frauen wird die Abstrichtechnik zur Entnahme von Zellgewebe aus dem Gebärmutterhals (PAP-Abstrich) zur Früherkennung des Zervixcarcinoms (Gebärmutterhalskrebs) den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Entnahme von Zellgewebe per Bürste und Spatel die Qualität des Untersuchungsmaterials gegenüber der bisher überwiegend angewendeten Abstrichtechnik mit einem Watteträger deutlich verbessert und somit die Möglichkeit, ein Zervixcarcinom frühzeitig zu diagnostizieren. Für die untersuchten Frauen ändert sich am Verlauf der Untersuchung nichts.

Im Rahmen dieser Änderung erfolgte zugleich auch eine Konkretisierung der Bestandteile von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, um klarzustellen, dass die Befundmitteilung sowie eine diesbezügliche Beratung Teil der Früherkennungsuntersuchungen sowohl der Frauen als auch der Männer sind und demnach von der Praxisgebühr ausgenommen sind.

Der heutige Beschluss stellt nur ein erstes Zwischenergebnis des aktuellen Beratungsthemas „Früherkennung des Zervixcarcinoms“ dar, das der G-BA seit Januar 2004 berät. Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA: „Damit die Erkenntnisse zur Verbesserung der Qualität des PAP-Tests schnell in der medizinischen Versorgung der Frauen Anwendung finden können, hat der Ausschuss die Anpassung der Richtlinien in diesem Punkt vorgezogen. Die weiteren Beratungen des sehr umfangreichen Themas werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.“


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (Abstrichtechnik)