Pressemitteilung | Methodenbewertung

Gemeinsamer Bundesausschuss empfiehlt allen schwangeren Frauen, sich im Rahmen der Schwangerenvorsorge auf HIV testen zu lassen

Siegburg/Berlin, 14. September 2007 Allen schwangeren Frauen soll ein HIV-Antikörpertest empfohlen werden. Die Wahrscheinlichkeit einer HIV-Übertragung auf das Kind bei infizierten Müttern kann heute durch wirksame Maßnahmen erheblich gesenkt werden. Die Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) enthalten eine entsprechende Empfehlung. Die ärztliche Beratung zum HIV-Test bei Schwangeren wird künftig durch ein Merkblatt unterstützt. Das Merkblatt erläutert, warum allen Frauen in Deutschland während der Schwangerschaft ein HIV-Test angeboten wird und umfasst alle wesentlichen Aspekte, die eine Schwangere für eine Entscheidung über den Test benötigt. Der G-BA stimmte am Donnerstag in Berlin der Vorlage des Merkblattes zu und setzte damit eine Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) um, die vorsah, die entsprechenden Richtlinien den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen.

Der freiwillige HIV-Test ist seit Mitte des Jahres 1987 Bestandteil der Schwangerenvorsorge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bislang wird trotz dieses bereits bestehenden Anspruchs immerhin bei etwa der Hälfte aller Schwangeren kein solcher freiwilliger Test durchgeführt. Es liegen derzeit jedoch keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Schwangere den Test nach einer Beratung ablehnen oder warum Frauenärzte aus verschiedenen Gründen den Test nicht aktiv anbieten. Nach wie vor kommt es pro Jahr daher zu 10 bis 20 Neuinfektionen mit HIV bei Neugeborenen, die bei Kenntnis der HIV-Infektion der Mutter wahrscheinlich hätten verhindert beziehungsweise auf ein Minimum reduziert werden können.

„Ziel der Beratung durch den Arzt soll die informierte Entscheidung der Schwangeren für oder gegen einen HIV-Test sein. Daher wurde die entsprechende Passage in den Mutterschafts-Richtlinien dem Stand der derzeitigen Erkenntnisse angepasst“, sagte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess.

„Um möglichst alle Schwangeren zu erreichen, wurde darüber hinaus in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sowie in enger Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung das nun vom G-BA verabschiedete Merkblatt zur HIV-Testung in der Schwangerschaft entwickelt, das als Anlage den Mutterschafts-Richtlinien beigefügt wird und der Schwangeren als zusätzliche Unterstützung für ihr Beratungsgespräch mit ihrem Arzt zur Verfügung gestellt werden soll.“

Der Beschluss des G-BA sieht weiter vor, dass die HIV-Beratung, nicht aber der Test selbst oder das Ergebnis in den Mutterpass eingetragen werden. Eine verpflichtende Dokumentation des Tests oder des Resultats wurde ausgeschlossen, weil dieser Eintrag zu einer Stigmatisierung von Schwangeren, beziehungsweise zu einer geringeren Inanspruchnahme führen könnte oder aber sogar dazu, dass Schwangere die Vorsorge insgesamt nicht mehr in Anspruch nehmen.

Der Beschluss des G-BA, den die Patientenvertreterinnen und -vertreter unterstützen und begrüßen, wird dem BMG zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine Beschlusserläuterung werden in Kürze im Internet veröffentlicht.