Pressemitteilung | Sonstige

Einheitliche Verfahrensordnung des G-BA kann nun in Kraft treten

Siegburg, den 21. September 2005 – Zukünftig wird die Beurteilung des Nutzens neuer Behandlungs- und Untersuchungsmethoden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im ambulanten und stationären Bereich nach einem einheitlichen Verfahren durchgeführt. Mit dem entsprechenden Beschluss des G-BA zu einer sektorübergreifenden Verfahrensordnung konnte die Zusammenführung der bisher geltenden sektorbezogenen Bewertungsrichtlinien abgeschlossen werden.

In der heutigen Sitzung befasste sich der G-BA vor allem mit den Maßgaben, die das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) zu den Regelungsinhalten „Gesamtbewertung im Versorgungskontext“ und „Abschluss des Bewertungsverfahrens“ (§§ 20 und 21 der Verfahrensordnung) im Rahmen der Genehmigung der am 15. März 2005 beschlossenen Fassung mitgeteilt hatte. In diesen Maßgaben wird ein Kompromiss umgesetzt, der den unterschiedlichen Auffassungen von KBV, KZBV und Kassen einerseits und DKG und Patientenvertretern andererseits zum erforderlichen Niveau bei der Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Rechnung trägt.

Dabei soll der Nutzen einer Methode – wie bisher – durch wissenschaftliche Studien mit hinreichender Aussagekraft und methodischer Qualität belegt werden. Doch berücksichtigt die Verfahrensordnung jetzt deutlicher Ausnahmen, in denen solche Studien entweder gar nicht durchgeführt werden können, etwa bei seltenen Erkrankungen, oder die Forderung dieses Nachweises ethisch nicht zu verantworten wäre, beispielsweise bei schweren Erkrankungen ohne Behandlungsalternative.

Der in der Vergangenheit oft verhallten Forderung des G-BA nach mehr versorgungsrelevanten Studien soll nunmehr auf der Grundlage einer ebenfalls neu gefassten Regelung zur Aussetzung des Verfahrens Nachdruck verliehen werden. Durch konkrete Anforderungen kann im Rahmen von Studien oder Modellvorhaben die erforderliche Gewissheit über den Nutzen einer aussichtsreichen Methode innerhalb einer vorbestimmten Frist herbeigeführt und damit medizinische Innovationen gezielt zum Zwecke der Erkenntnisgewinnung begleitet werden.


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