Pressemitteilung | Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

G-BA regelt Voraussetzungen für die ambulante Behandlung von an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten im Krankenhaus

Siegburg/Berlin, 18. Januar 2008 Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die an einer Krebserkrankung leiden, können künftig eine interdisziplinäre ambulante Behandlung in bestimmten Krankenhäusern in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Siegburg mit einem entsprechenden Beschluss geschaffen. Geregelt wurden die Konkretisierungen der Krebserkrankungen und Behandlungsverläufe sowie die Anforderungen, die Krankenhäuser, die die ambulante Behandlung anbieten wollen, erfüllen müssen.

Nach Herzkreislauferkrankungen sind Krebserkrankungen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Die häufigsten bösartigen Tumore sind die der Lunge, der weiblichen Brust, des Dickdarmes, der Harnblase und der Prostata.

Seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend (§ 116b SGB V) hat der G-BA im Oktober 2005 die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung spezieller Erkrankungen in einer Richtlinie geregelt. Inhalte dieser Regelung sind die Weiterentwicklung, Konkretisierung und Überprüfung des Kataloges der seltenen Erkrankungen sowie Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine Beschlusserläuterung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/594/


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach §116b (Konkretisierung der onkologischen Erkrankungen)