Pressemitteilung | Sonstige

Letzte Sitzung des G-BA in der auslaufenden Amtsperiode - Ulla Schmidt würdigt die Arbeit des obersten Selbstverwaltungsgremiums der GKV

Siegburg/Berlin, 20. Juni 2008 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist am Donnerstag in Berlin zum letzten Mal in der auslaufenden Amtsperiode vor seiner Neubesetzung gemäß der jüngsten Gesundheitsreform (GKV-WSG) in nicht-öffentlicher Sitzung zusammengekommen. Vom 17. Juli 2008 an wird das oberste Selbstverwaltungsgremium der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dann in einer veränderten Struktur und mit einer neuen personellen Besetzung seine Beschlüsse grundsätzlich in öffentlicher Sitzung treffen.

Im Rahmen eines Festaktes würdigte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) die Arbeit des G-BA in den vergangenen vier Jahren und dankte den scheidenden unparteiischen Vorsitzenden, deren Stellvertretern und den Mitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement. „Ich möchte Herrn Dr. Hess, Herrn Prof. Polonius und Herrn Prof. Genzel für ihre jahrelange und engagierte Arbeit danken. Sie hatten die schwierige Aufgabe, die verschiedenen Interessen im Ausschuss unter einen Hut zu bringen. Das war nicht immer einfach.“, sagte Ulla Schmidt.

„In den vergangenen Jahren hat der G-BA eine Vielzahl schwieriger und weit reichender Entscheidungen für die Versicherten und Akteure der GKV getroffen und ist damit seiner ihm durch den Gesetzgeber übertragenen Verantwortung gerecht geworden“, sagte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess. „Die jetzt in Kraft tretende Neubesetzung mit nur noch einem Beschlussgremium für das breite Aufgabenspektrum des G-BA birgt Chancen und Risiken zugleich. Der G-BA wird sich der damit verbundenen Verantwortung für stärker sektorenübergreifend auszurichtende Versorgungs-Richtlinien stellen.“

Als wichtigste Themen für die anstehende Amtsperiode des G-BA nannte der alte und neue unparteiische Vorsitzende unter anderem die sektorenübergreifende Qualitätssicherung und den Ausbau der Prävention.

Der G-BA war am 1. Januar 2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) errichtet worden. Er vereinheitlichte damals die Aufgaben der bis dahin tätigen unterschiedlichen Ausschüsse der gemeinsamen Selbstverwaltung, allerdings unter Beibehaltung im wesentlichen sektorenbezogener Beschlussgremien.

Seitdem fasste der G-BA in seinen unterschiedlichen Zusammensetzungen je nach Regelungsbereich insgesamt etwa 430 Beschlüsse in mehr als 100 Sitzungen. Von besonderer Bedeutung waren dabei die Chronikerregelung, die Einbeziehung von patentgeschützten Arzneimitteln in die Festbetragsgruppenbildung, die OTC-Übersicht, die Errichtung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und erste Umsetzungen von entsprechenden Arzneimittel-Nutzenbewertungen des IQWiG sowie die Neufassungen der Richtlinie zur Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung, der Schutzimpfungsrichtlinie und der Richtlinie zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.

Wichtige Beschlüsse fasste der G-BA unter anderem in den Bereichen Methodenbewertung und Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus, Bedarfsplanung, strukturierte Behandlungsprogramme (Disease Management Programme/DMP), Familienplanung, Festzuschüsse Zahnersatz, häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel, Krankentransport, Prävention, Psychotherapie, Rehabilitation und Soziotherapie.

Die durch den G-BA beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der GKV - Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Krankenkassen, pharmazeutische Unternehmen aber insbesondere auch für alle Patienten und Versicherten - rechtlich bindend.

Die jüngste Gesundheitsreform 2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sieht vor, dass der G-BA von Juli 2008 an mit einer veränderten Struktur arbeitet. Alle Entscheidungen werden dann in einem einzigen sektorenübergreifend besetzten Beschlussgremium für sämtliche ambulante und stationäre Belange getroffen.

Dieses setzt sich auf Seiten der Leistungserbringer aus je zwei Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zusammen. Auf Seiten der gesetzlichen Krankenkassen sind fünf Vertreter des Spitzenverbandes Bund vorgesehen. Zudem sind in den künftig öffentlichen Sitzungen fünf – wie bisher nicht stimmberechtigte - Patientenvertreter an sämtlichen Beratungen beteiligt.

Für den unparteiischen Vorsitzenden ist laut Gesetz die Hauptamtlichkeit zwingend vorgeschrieben, für die zwei weiteren unparteiischen Mitglieder handelt es sich um eine Kann-Regelung. Zusätzlich zu den Aufgaben im Beschlussgremium übernehmen die Unparteiischen auch den Vorsitz in den Unterausschüssen des G-BA.