Pressemitteilung | Bedarfsplanung

G-BA aktualisiert Bedarfsplanung der kieferorthopädischen Versorgung

Siegburg/Berlin 22. August 2008 Mit einem Änderungsbeschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin die Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte aktualisiert. Mit dem Beschluss wurde der auf Grundlage der Bedarfsplanung errechnete Bedarf an kieferorthopädischen Praxen den realen Gegebenheiten angepasst. Im Vorfeld der Entscheidung waren in rein rechnerisch unterversorgten Gebieten kieferorthopädische Praxen seit längerem schon nicht mehr ausgelastet.

Der sinkende Behandlungsbedarf ist vor allem eine Folge des kontinuierlichen Rückgangs der Patienten-Gruppe der bis 18-Jährigen, die Anspruch auf eine kieferorthopädische Versorgung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben, sowie einer Abnahme der Fallzahlen insgesamt.

Das am 1. April 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) sieht unter anderem die ersatzlose Streichung von Zulassungsbeschränkungen für Vertragszahnärzte vor. Vor diesem Hintergrund ist die Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte des G-BA lediglich als Entscheidungsgrundlage für Vertragszahnärzte zu verstehen, die sich mit einer kieferorthopädischen Praxis niederlassen wollen.

Die Änderung der Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 1. Oktober 2008 in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine Beschlusserläuterung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-richtlinie/30/


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte (Änderung der Verhältniszahl in der kieferorthopädischen Versorgung)