Pressemitteilung | Veranlasste Leistungen

Gemeinsamer Bundesausschuss verbessert Datenschutz

Siegburg/Berlin, 22. Januar 2009 – Entlassungsberichte gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten, die sich einer medizinischen Rehabilitation unterzogen haben, werden künftig lediglich der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt und auf Wunsch den Versicherten selbst übergeben. Einen entsprechenden Beschluss, der die Rehabilitations-Richtlinie den aktuellen Datenschutzbestimmungen anpasst, fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.

Bisher werden diese Berichte, die unter anderem auch sensible Patientendaten enthalten, von den Rehabilitationseinrichtungen den behandelnden Vertragsärztinnen und –ärzten und auch den zuständigen Krankenkassen zugeleitet, damit diese ihren Aufgaben nach Beendigung einer medizinischen Rehabilitation nachkommen können. In Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wurde der Datenfluss nun verringert.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekannt-machung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine entsprechende Erläuterung werden in Kürze im Internet auf folgender Seite veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-richtlinie/23/


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Rehabilitations-Richtlinie (Anpassung an Datenschutzvorschriften)