Pressemitteilung | Methodenbewertung

Nutzen und medizinische Notwendigkeit der Protonentherapie sowie der Hyperbaren Sauerstofftherapie zur Behandlung bestimmter Erkrankungen im Krankenhaus nicht belegt

Siegburg/Berlin, 17. September 2009 – Die Protonentherapie zur Behandlung der altersabhängigen Makuladegeneration (Erkrankung des Auges) und die Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) zur Behandlung von Brandwunden sowie idiopathischer Femurkopfnekrosen (Erkrankung des Hüftgelenkknochens) bei Erwachsenen erfüllen nicht die erforderlichen Kriterien, um weiterhin als stationäre Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden zu können. Entsprechende Beschlüsse fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin.

Den Beschlüssen vorausgegangen waren die jeweiligen Nutzenbewertungen der Methoden auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Literatur  bzw. entsprechender Berichte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Untersuchungen erbrachten keine ausreichenden Belege für einen Nutzen und eine medizinische Notwendigkeit.

Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag ( § 137c Abs. 1 SGB V ), Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen einer Krankenhausbehandlung angewandt werden oder angewandt werden sollen, daraufhin zu prüfen, ob sie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich sind.

Die zugehörigen Beschlüsse des G-BA werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der jeweilige Beschlusstext und die Tragenden Gründe werden in Kürze auf folgender Internetseite veröffentlicht:
www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-richtlinie/34/


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