Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Herzchirurgische Versorgung von Kindern und Jugendlichen künftig nur noch in geeigneten Krankenhäusern

Berlin, 18. Februar 2010 – Kinder und Jugendliche, die sich einer herzchirurgischen Behandlung unterziehen müssen, werden künftig nach verbindlichen Qualitätsstandards versorgt. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Durch die neue, für alle Krankenhäuser verbindliche Regelung soll sichergestellt werden, dass die Versorgung von Früh- und Neugeborenen, Säuglingen, Kindern und Jugendlichen mit zum Teil schweren angeborenen oder in der Kindheit erworbenen Herzfehlern ausschließlich in Einrichtungen mit Expertise und geeigneter Infrastruktur erfolgt und damit eine qualitativ hochwertige herzchirurgische Versorgung gewährleistet wird. Die vom G-BA festgelegten Qualitätskriterien beziehen sich sowohl auf die fachlichen Qualifikationen der behandelnden Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte als auch auf die Struktur, Organisation und Ausstattung von Krankenhäusern.

„Die herzchirurgische Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist eine sehr anspruchsvolle medizinische Leistung. Deshalb ist es in diesem Bereich besonders wichtig, dass die Patientinnen und Patienten nur in dafür geeigneten Einrichtungen behandelt werden“, sagte Dr. Josef Siebig, Unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des für Qualitätssicherung zuständigen Unterausschusses.

Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, Maßnahmen der Qualitätssicherung für Krankenhäuser zu beschließen, die für die Versorgung von GKV-Patientinnen und -Patienten zugelassenen sind (§ 137 SGB V). Hierzu können Mindestanforderungen an die Strukturqualität von Krankenhäusern festgelegt werden, die erfüllt sein müssen, damit bestimmte Leistungen weiterhin erbracht werden dürfen (§137 SGB V Satz 3 Nr. 2). Die Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der herzchirurgischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen steht in Kürze im Internet zum Download bereit (siehe "Weiterführende Informationen").


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie Kinderherzchirurgie (Erstfassung)