Pressemitteilung | Bedarfsplanung

Versorgungsbedarf älterer Menschen wird umfassender berücksichtigt

Berlin, 15. Juli 2010 – Um dem erhöhten Versorgungsbedarf der über 60-Jährigen vor allem auch hinsichtlich der größeren Notwendigkeit einer fachärztlichen Versorgung – etwa beim Augenarzt oder Urologen – gerecht zu werden, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Bedarfsplanungsrichtline gefasst. Die demografische Entwicklung im Lande zeigt, dass der Anteil älterer Menschen weiter steigen wird. Deshalb berücksichtigt die neue Regelung nicht allein die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte bezogen auf die Anzahl der Einwohner in einer bestimmten Region, sondern auch deren Altersstruktur. Hierdurch lässt sich der Versorgungsbedarf älterer Versicherter besser abbilden.

„Wir sind uns darüber im Klaren, dass mit diesem Teilbeschluss nicht die Probleme der ärztlichen Unterversorgung im ländlichen Bereich gelöst werden. Dazu kann der G-BA wegen seiner begrenzten gesetzlichen Regelungskompetenzen ohnehin nur sehr bedingt beitragen“, sagte der Unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess. „Wir sehen auch die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Überarbeitung der Bedarfsplanung, müssen uns dabei allerdings an die Vorgaben halten, die uns der Gesetzgeber macht. Der nun getroffene Beschluss zur Einführung eines Demographiefaktors weist jedoch in die richtige Richtung, indem die rein quantitative Ermittlung des Verhältnisses von Einwohner- zu Arztzahl durch einen qualitativen Aspekt des Versorgungsbedarfes einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ergänzt wird.“

Der Beschluss sieht vor, dass die notwendige Berechnung der Verhältniszahl unter Berücksichtigung des Demographiefaktors einmal jährlich durchgeführt und Anpassungen jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres möglich sind. Zudem werden die Regelungen einmal pro Jahr auf ihre Auswirkungen hin überprüft.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine entsprechende Erläuterung werden in Kürze im Internet auf folgender Seite veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/7/


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Bedarfsplanungs-Richtlinie (Einführung eines Demografiefaktors)