Pressemitteilung | Veranlasste Leistungen

Anspruch auf häusliche Krankenpflege auch in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen

Berlin, 21. Oktober 2010 – GKV-Versicherte, die nicht nach § 14 SGB XI pflegebedürftig sind, können künftig auch während eines Aufenthalts in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen häusliche Krankenpflege beanspruchen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin entschieden, nachdem bereits im April dieses Jahres der Anspruch auf Kurzpflegeeinrichtungen ausgeweitet worden war. Bei den Beratungen zu dieser Neuregelung hatte der G-BA den Hinweis bekommen und mit dem Votum der Patientenvertretung umgesetzt, dass beispielsweise dementen Patientinnen und Patienten, die in keine Pflegestufe eingruppiert sind, aber niederschwellige Betreuungsleistungen erhalten, medizinisch-pflegerische Leistungen auch in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege zur Verfügung stehen müssen.

Die Entscheidung wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine Beschlusserläuterung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/33/


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege)