Pressemitteilung | Methodenbewertung

Bundesausschuss schafft Voraussetzungen für verbesserte Früherkennung von Brustkrebs

Siegburg, den 25. März 2003 – Mit einem Grundsatzbeschluss zur Änderung seiner Richtlinien zur Krebsfrüherkennung hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Voraussetzungen geschaffen, um noch in diesem Jahr mit der Einführung des Mammographie-Screenings als Kassenleistung zu beginnen.

Das seit 1976 geltende Krebs-Früherkennungs-Programm für Frauen hatte bisher folgende Untersuchungen zum Inhalt:

  • vom Beginn des 20. Lebensjahres an Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitales
  • vom Beginn des 30. Lebensjahres an Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust (Klinische Untersuchung) und der Haut,
  • vom Beginn des 50. Lebensjahres an Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums und des übrigen Dickdarms

Die jetzt beschlossenen Richtlinien sehen folgende Erweiterung vor:

Vom Beginn des 51. Lebensjahres an bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres besteht alle 24 Monate Anspruch auf Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust  durch Mammographie-Screening, einer Röntgenuntersuchung beider Brüste in zwei Ebenen.

Bevor diese Leistung den Versicherten in der erforderlichen Qualität zur Verfügung steht, muss sichergestellt sein, dass in dem Programm  die Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings umgesetzt werden.

Im Beschluss des Bundesausschusses werden Inhalte des Screening-Programms, Einladung, Information und Motivation, Angaben zur Anamnese, Durchführung der Screening-Mammographie, Abklärungsdiagnostik, berechtigte Ärzte, Dokumentation und Evaluation geregelt. So wird jede Frau, die Anspruch auf Teilnahme an dem Programm zur Früherkennung von Brustkrebs hat, turnusgemäß, persönlich und schriftlich unter Angabe von Untersuchungsort und Uhrzeit zur Teilnahme eingeladen. Die Mammographie-Aufnahmen werden von zwei Ärzten unabhängig voneinander beurteilt und das abschließende Ergebnis in geeigneter Form in der Regel innerhalb von sieben Tagen mitgeteilt. Ärzte dürfen Mammographie-Screenings erst durchführen und abrechnen, wenn sie die fachliche Qualifikation und die Voraussetzungen an die apparative Ausstattung erfüllt haben.

Um die Organisation, Koordination und Überwachung der Programme sicher stellen zu können, haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf die Gründung einer Kooperationsgemeinschaft festgelegt. Zu diesem Zweck wird die "Planungsstelle Mammographie-Screening“, die bisher u. a. für die Betreuung der Modellprojekte zuständig war, in eine Kooperationsgemeinschaft überführt. Diese wird auch für den Aufbau der regionalen Referenzzentren, sowie für die Überwachung, Fort- und Weiterbildung der internen und externen Qualitätssicherung zuständig sein.

Neben der Änderung der Richtlinien haben sich die Vertragspartner der Selbstverwaltung auf Eckpunkte für die Qualitätssicherung geeinigt.  Wichtig dabei ist, dass jedes Programm durch einen verantwortlichen Arzt betreut wird, der für die Qualitätssicherung aller Stationen der Screening-Kette zuständig sein wird. Die bisherigen Modellprojekte in den Regionen Bremen, Wiesbaden und Weser-Ems werden so schnell wie möglich  in die Regelversorgung überführt. Die dort geltenden, den Europäischen Leitlinien entsprechenden Qualitätsstandards werden für alle neuen Mammographie-Screening-Einrichtungen als Mindeststandards gelten.

Das Ziel der Früherkennung von Brustkrebs durch das Mammographie-Screening ist die deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit. Weiterhin soll eine hohe Teilnahmerate der anspruchsberechtigten Bevölkerung erreicht werden – angestrebt werden 70 Prozent. Durch die so verbesserte Früherkennung wird zukünftig voraussichtlich über 3000 Frauen pro Jahr das Leben gerettet, und noch sehr viel mehr Frauen werden belastende Eingriffe wie Brustamputationen oder Chemotherapien erspart.