Pressemitteilung | Sonstige

Zuständigkeiten der Unparteiischen in der neuen Amtsperiode stehen fest

Berlin, 5. Juli 2012 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am Donnerstag festgelegt, wer den Vorsitz und die Stellvertretung in den neun Unterausschüssen (UA) wahrnehmen wird. Demnach ist der unparteiische Vorsitzende, Josef Hecken, für die Arbeitsbereiche Arzneimittel, Bedarfsplanung und Veranlasste Leistungen zuständig und leitet die entsprechenden Unterausschüsse. Dr. Harald Deisler übernimmt wie bereits in der vergangenen Amtsperiode die Leitung der Unterausschüsse Methodenbewertung, Psychotherapie und Zahnärztliche Behandlung. Dr. Regina Klakow-Franck ist die Vorsitzende der Unterausschüsse Qualitätssicherung, Disease-Management-Programme (DMP) und Ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Die unparteiischen Mitglieder tragen die Prozessverantwortung für die Sachgebiete und Aufgaben, die in den Unterausschüssen bearbeitet werden.

Ebenfalls beschlossen wurde die jeweilige Stellvertretung in den Unterausschüssen. Im Unterausschuss Arzneimittel wird dieses Amt von Dr. Johannes Vöcking, im UA Bedarfsplanung von Dr. Margita Bert und im UA Veranlasste Leistungen von Dr. Udo Degener-Hencke übernommen. Als Stellvertreterin und Stellvertreter amtieren in den UA Methodenbewertung, Psychotherapie und Zahnärztliche Behandlung in dieser Reihenfolge Dr. Bert, Dr. Hermann Schulte-Sasse und Prof. Dr. Dr. h.c. Rainer Pitschas. Prof. Dr. Norbert Schmacke ist für den UA Qualitätssicherung zum stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt worden, Dr. Schulte-Sasse für den UA DMP und Dr. Degener-Hencke für den UA Ambulante spezialfachärztliche Versorgung.

Die Arbeitsbereiche des G-BA mit den entsprechenden Unterausschüssen sowie die fachlichen Zuständigkeiten der Unparteiischen und der Stellvertreter sind in einem Organigramm(PDF 76,61 kB) dargestellt, das auf der Website des G-BA abgerufen werden kann.

Am 1. Juli hat die dritte Amtszeit des G-BA begonnen. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass das Plenum auf der Grundlage von Vorschlägen der unparteiischen Mitglieder entscheidet, wer welchem Unterausschuss vorsitzt beziehungsweise das Amt des Stellvertreters übernimmt. Der Beschluss gilt bis zum Ende der Amtszeit am 30. Juni 2018.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Festlegung des Vorsitzes und der Stellvertretung in den Unterausschüssen gemäß § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung