Pressemitteilung | Sonstige

Festakt zum zehnjährigen Bestehen: Spitzenvertreter der Selbstverwaltung und Politik würdigen die Arbeit des G-BA

Berlin, 14. Januar 2014 – Mit zahlreichen Gästen aus Verbänden des Gesundheitswesens sowie aus Politik und Wissenschaft hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin sein zehnjähriges Bestehen gefeiert. Zu Beginn der Festveranstaltung würdigten der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Vertreterinnen und Vertreter der Trägerorganisationen und der Patienten die Arbeit des obersten Beschlussgremiums der gemeinsamen Selbstverwaltung in der vergangenen Dekade.

„Verantwortung für Patientinnen und Patienten ist der Schlüsselbegriff für unser Handeln und für unsere zentrale Aufgabenstellung: Im Fokus unserer Entscheidungen steht immer die Frage, ob ein neues Arzneimittel, eine neue Behandlungsmethode, ein Hilfsmittel oder eine Qualitätssicherungsmaßnahme geeignet ist, die medizinische Versorgung im Vergleich zum Status quo zu verbessern. Die Beschlüsse der vergangenen zehn Jahre zeigen, dass Selbstverwaltung kein überkommenes Relikt ist, sondern die gemeinsam gelebte Wahrnehmung von Verantwortung für das Wohlergehen von Versicherten und Patienten. In diesem Sinne danke ich allen Beteiligten für das Geleistete und wünsche uns weiterhin viel Erfolg bei der Bewältigung bestehender und künftiger Aufgaben“, sagte Josef Hecken bei der Begrüßung der rund 200 Gäste, die der Einladung in die Geschäftsstelle des G-BA gefolgt waren.

Der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe sagte: „Ich gratuliere dem Gemeinsamen Bundesausschuss zum Jubiläum. Die Selbstverwaltung hat heute eine herausragende Rolle bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung. Selbstverwaltung ist ein modernes und zukunftsweisendes Prinzip, das ich voll und ganz bejahe. In den vergangenen zehn Jahren hat der Bundesausschuss, der die Selbstverwaltungspartner und Patientenvertreter vereint, viele weitreichende Entscheidungen getroffen. Unser gemeinsames Ziel ist eine hochwertige medizinische Versorgung in unserem Land. Der Auftrag des G-BA ist es, diesen Rahmen auszugestalten. Ein Blick in den Koalitionsvertrag zeigt, die Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses werden weiter wachsen. Die Themenvielfalt reicht von besserer psychotherapeutischer Versorgung, strukturierten Behandlungsangeboten für kranke Menschen bis hin zu noch mehr messbarer Qualität in der ambulanten und stationären Versorgung und einem neuen Innovationsfonds. Gerade hier sehe ich eine weitere Möglichkeit der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinsamen Bundesausschuss und dem Ministerium.“

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV), betonte unter anderem die Rolle des G-BA bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln. Dass auch die Politik die Kompetenz und fachliche Unabhängigkeit des Bundesausschusses schätze, zeige die große Zahl von neuen Aufgaben, die dem G-BA in den vergangenen Jahren übertragen wurden. „Dass seine Entscheidungen transparent, fachlich fundiert und schnell möglich sind, wird mit der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln besonders deutlich. Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz hat Deutschland als eines der letzten europäischen Länder eine entscheidende Regelungslücke in der Versorgung mit patentgeschützten Arzneimitteln geschlossen. Entscheidender Akteur ist dabei der G-BA. In einer gemeinsamen Anstrengung haben wir gesetzliche Vorgaben konstruktiv und zügig umgesetzt. Zugleich haben wir gezeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen handlungsfähig ist, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen“, so Pfeiffer.

Alfred Dänzer, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Es gilt unser Dank und unsere Anerkennung für die Arbeit, die geleistet wurde beim Start und der Weiterentwicklung des G-BA zu einem uneingeschränkt national und international anerkannten, zuweilen besonders auf Leistungserbringerseite auch gefürchteten Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens.“

Für die Patientenvertreter im G-BA zog Ursula Helms Bilanz: „Vor zehn Jahren wurde nicht nur der G-BA geschaffen, sondern erstmals auch eine Beteiligung von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in denjenigen Fragen gesetzlich vorgeschrieben, die die Versorgung betreffen. Seitdem verstehen wir als wesentliche Aufgabe die Herausarbeitung der Patientenbelange bei Beratungen, Entscheidungen und Richtlinien. Wir wollen, dass auch der Aspekt der Lebensqualität berücksichtigt wird. Wir legen den Fokus auf alters-, geschlechts- und lebenslagenspezifischen Belange von Patientinnen und Patienten, auf die Stärkung von Patientensicherheit und auf eine gelebte Patientenorientierung.“ Übergreifendes Ziel sei zudem die Schaffung einer angemessenen und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung für alle Patientinnen und Patienten – auf dem Land und in der Stadt, bei chronischer, seltener oder akuter Erkrankung, bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, bei einem Wechsel zwischen stationärer und ambulanter Versorgung.

Der G-BA wurde als zentrales, sektorenübergreifendes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung am 13. Januar 2004 konstituiert. Auf Grundlage des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) waren damals verschiedene Entscheidungsgremien der Selbstverwaltung auf Bundesebene zum Gemeinsamen Bundesausschuss zusammengefasst worden. Dienstsitz war zunächst Siegburg, bevor der G-BA im Jahr 2010 eine neue Geschäftsstelle in Berlin bezog.

Der G-BA hat bislang mehr als 1.500 Beschlüsse zur Ausgestaltung des GKV-Leistungskataloges gefasst, unter anderem in den Bereichen Arzneimittel, Methodenbewertung, Qualitätssicherung, Bedarfsplanung, strukturierte Behandlungsprogramme, Familienplanung, Zahnersatz, häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel, Krankentransport, Prävention, Psychotherapie und Rehabilitation.

Die neue Bundesregierung plant dem Koalitionsvertrag zufolge die Übertragung weiterer Aufgaben an den G-BA. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung von Kriterien für die Mittelvergabe aus einem Innovationsfonds von jährlich 300 Millionen Euro für die Stärkung innovativer Versorgungsmodelle sowie für die Förderung von Versorgungsforschung.