Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Ergebnis des Strukturierten Dialogs: Künftig keine weiteren Herztransplantationen im Universitätsklinikum Frankfurt am Main

Berlin, 4. August 2016 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird im Einvernehmen mit dem Universitätsklinikum Frankfurt am Main der zuständigen Aufsichtsbehörde in Hessen mitteilen, dass eine Zielvereinbarung zur Verbesserung der Ergebnisqualität bei Herztransplantationen nicht eingehalten wurde und das Krankenhaus bis auf weiteres keine weiteren Herztransplantationen durchführt.

Das Universitätsklinikum Frankfurt am Main wies in den letzten zwei Jahren bei der datengestützten Qualitätssicherung des G-BA im Leistungsbereich Herztransplantationen eine über dem Referenzbereich liegende Sterblichkeitsrate auf. Bereits 2015 war mit dem Krankenhaus ein Strukturierter Dialog zum Erfassungsjahr 2014 geführt worden, der Zweifel an der Versorgungsqualität ergab. Die Fachgruppe auf Bundesebene hatte daraufhin mit dem Transplantationszentrum eine Zielvereinbarung geschlossen, nach der die Sterblichkeit im Krankenhaus im Erfassungsjahr 2015 nicht außerhalb des definierten Referenzwertes liegen soll. Diese Zielvereinbarung wurde jedoch nicht eingehalten.

„Der G-BA hat diese Entscheidung zur Information der Öffentlichkeit und der Aufsichtsbehörde nun sehr kurzfristig nach Bekanntwerden der Fakten getroffenen. Die wiederholten Auffälligkeiten in Hinblick auf die Sterblichkeit von Patienten nach Herztransplantationen und auch die sehr kleinen Fallzahlen in diesem Krankenhaus lassen keine andere Möglichkeit zu“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung am Donnerstag in Berlin. „Der G-BA als zuständiges Lenkungsgremium hat gemeinsam mit der ärztlichen Klinikleitung die Vereinbarung getroffen, dass die von der Klinik mit dem Ziel einer Herztransplantation behandelten Patienten entsprechend informiert werden.“

Hintergrund – stationäre Qualitätssicherung

In der QSKH-RL legt der G-BA (gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung fest. Dies umfasst auch eine datengestützte Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin für den Leistungsbereich Herztransplantation.

Bei rechnerischen Auffälligkeiten wird von der jeweils verantwortlichen Stelle auf Landes- oder Bundesebene ein Strukturierter Dialog mit dem betroffenen Krankenhaus eingeleitet. Im Rahmen des Strukturierten Dialogs erhält das Krankenhaus Gelegenheit zur Stellungnahme. Darüber hinaus können Besprechungen zur Aufklärung von Zweifeln oder zur Beratung des Krankenhauses durchgeführt werden. Mit Einverständnis des Krankenhauses finden Prüfungen vor Ort statt (Begehung). Zudem können im Rahmen einer Zielvereinbarung mit dem Krankenhaus auch Verbesserungsmaßnahmen beschlossen werden. Insbesondere bei Nichteinhaltung einer Zielvereinbarung entscheidet das Lenkungsgremium über die erforderlichen Maßnahmen. Für den QS-Leistungsbereich Herztransplantation ist das zuständige Lenkungsgremium der G-BA.