Pressemitteilung | Methodenbewertung

Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen – Künftig GKV-Leistung für Männer ab 65

Berlin, 20. Oktober 2016 – Gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren haben künftig Anspruch auf ein einmal durchgeführtes Ultraschallscreening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschluss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Die notwendige ärztliche Beratung zu dieser Früherkennungsuntersuchung soll unterstützt werden durch eine begleitende Versicherteninformation, die der G-BA derzeit vorbereitet.

Bauchaortenaneurysmen sind krankhafte Erweiterungen der Bauchschlagader und können sehr gefährlich sein. Betroffene Patienten haben in der Regel keine Beschwerden. Bauchaortenaneurysmen können jedoch in Abhängigkeit von ihrem Durchmesser und ihrer Wachstumsrate reißen (Ruptur). Die Ruptur stellt immer einen Notfall dar und erfordert eine sofortige Versorgung. Die inneren Blutungen führen unbehandelt innerhalb kürzester Zeit zum Tod. Das Bewertungsverfahren zu dieser neuen Früherkennungsuntersuchung war auf Antrag der Patientenvertretung aufgenommen worden.

„Die verfügbaren Studien zeigen, dass Erweiterungen der Bauchaorta durch eine qualitätsgesicherte Ultraschalldiagnostik des Bauchraums zuverlässig und frühzeitig erkannt werden können“, so Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. „Bei gefährdeten Patienten können durch eine frühzeitige Operation Rupturen vermieden werden. Allerdings sind Operationen an der Bauchaorta nicht risikolos. Es gilt deshalb, das Operationsrisiko gegen das Risiko einer Ruptur abzuwägen. Eine gute Aufklärung des Patienten und eine informierte Entscheidungsfindung sind hier deshalb ausgesprochen wichtig. Die Versicherteninformation, die wir demnächst ergänzen werden, wird die ärztliche Aufklärung unterstützen und den Patienten eine informierte Entscheidung ermöglichen.“

Hauptgrund für die krankhafte Erweiterung der Bauchaorta sind Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose). Als Risikofaktoren gelten unter anderem Bluthochdruck, Rauchen, Hypercholesterinämie, fortgeschrittenes Alter und das männliche Geschlecht. Männer sind häufiger betroffen als Frauen. Das größte Risiko tragen sie im Alter ab 65 Jahren. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse lassen die Annahme zu, dass bei etwa 4 - 8 Prozent der Männer über 65 ein Bauchaortenaneurysma vorliegt. Von den Frauen dieser Altersgruppe sind nur etwa 0,5 - 1,5 Prozent betroffen.

Der jetzt zur Einführung dieser Früherkennungsmaßnahme gefasste Beschluss stützt sich auf den Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Stellungnahmen der Fachberatung Medizin des G-BA sowie auf Stellungnahmen und Hinweise der einschlägigen medizinischen Fachgesellschaften. Die Studienlage belegt den Nutzen eines Ultraschall-Screenings auf Bauchaortenaneurysma für Männer. Sie ergab jedoch keinen Anhaltspunkt für einen Nutzen für Frauen.

Die Details zu der neuen Früherkennungsuntersuchung regelt der G-BA in der Erstfassung der Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen. Unter anderem sind dort Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Durchführung der Ultraschalldiagnostik enthalten. Zudem ist eine Evaluation der Maßnahme nach drei Jahren vorgesehen.

Der Beschluss wird zunächst dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt. Er tritt einen Tag nach Veröffentlichung des noch ausstehenden Beschlusses zur Versicherteninformation im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschluss zur Versicherteninformation wird voraussichtlich zum Anfang des Jahres 2017 gefasst werden.

Hintergrund – Früherkennungsuntersuchungen

Der G-BA legt in Richtlinien fest, welche Früherkennungsleistungen unter welchen Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Er prüft, ob die Leistung für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse erforderlich ist. Dabei ist abzuklären, ob die betreffende Krankheit wirksam behandelt werden kann und der Behandlungserfolg davon abhängt, dass sie früh entdeckt wird. Zudem müssen die verfügbaren Testverfahren unschädlich sein und Vor- und Frühstadien der Krankheit zuverlässig erkennen. Früherkennungsuntersuchungen werden denjenigen Versichertengruppen angeboten, die nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen deutlich davon profitieren.

Die gesetzliche Grundlage für die Entwicklung von Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene sind §§ 92 und 25 SGB V.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Erstfassung