Pressemitteilung | Qualitätssicherung

G-BA beschließt Erstfassung der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Berlin, 19. September 2019 – Fristgerecht hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin die Erstfassung einer Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik beschlossen. Demnach gelten künftig für die psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische und psychosomatische Versorgung verbindliche personelle Mindestvorgaben. Den Besonderheiten psychosomatischer Behandlungen wird dabei stärker Rechnung getragen als bisher. Außerdem wird die Bedeutung von Genesungsbegleitern für eine leitliniengerechte Patientenversorgung hervorgehoben. Die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen haben einen Nachweis über die Einhaltung der Mindestvorgaben zu führen und können beispielsweise bei ungewöhnlich hohen Patientenzahlen oder Personalausfällen von ihnen abweichen. Übergangsregelungen sehen vor, dass die Nichteinhaltung der Vorgaben für die Krankenhäuser im ersten Jahr sanktionslos bleibt und anschließend Vergütungsausschlüsse nach sich ziehen kann.

„Mit dieser Richtlinie erreichen wir Verbesserungen in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung von erkrankten Kindern und Jugendlichen, bei der pflegerischen Betreuung in der Intensivbehandlung psychisch erkrankter Erwachsener und bei der psychologischen Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten, weil hier die Minutenwerte deutlich erhöht wurden. Der heutige Beschluss ist zudem eine qualifizierte Basis für die Weiterentwicklung der Richtlinie. Sobald die Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit vorliegt, werden wir auf der Grundlage der aus dem Nachweisverfahren gewonnenen Daten weiterberaten und die Richtlinie fortschreiben“, sagte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, am Donnerstag in Berlin.

Als Grundlage der Beratungen wurden die Ergebnisse von zahlreichen Expertenworkshops zu ausgewählten psychischen Erkrankungen auf Basis von S3-Leitlinien herangezogen und zudem die Erkenntnisse aus umfassenden Evidenzrecherchen zu Mindestanforderungen an die Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik berücksichtigt. Diese beinhalten sowohl die Ergebnisse systematischer Recherchen der verfügbaren Literatur als auch der nationalen und internationalen Standards in der Personalausstattung. Weiterhin sind die aus dem gesetzlich vorgesehenen Stellungnahmeverfahren gewonnenen Erkenntnisse zentrale Bausteine der neuen Richtlinie. Einbezogen waren betroffene medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften und weitere Institutionen, unter anderem auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

Die nach einer europaweiten Ausschreibung bei einer Gruppe von Wissenschaftlern der GWT-TUD GmbH beauftragte Studie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik wurde wegen offener fachlicher und rechtlicher Fragen bisher nicht vom G-BA abgenommen. Für die Beratungen in den Gremien des G-BA zur Entwicklung der neuen Richtlinie wurde die Studie daher auch nicht berücksichtigt.

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Hintergrund

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) erhielt der G-BA den Auftrag, verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal festzulegen. Zudem soll er Indikatoren für die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung in der Psychiatrie und Psychosomatik benennen sowie Ausnahmetatbestände und Übergangsregelungen formulieren.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Erstfassung