Pressemitteilung | Psychotherapie und psychiatrische Versorgung

Psychotherapie: Beratungsverfahren zu anerkannten Richtlinienverfahren wird eingestellt

Berlin, 19. Dezember 2019 – Mit einem entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin das im Jahr 2008 aufgrund einer Selbstverpflichtung aufgenommene Beratungsverfahren zu den anerkannten Psychotherapieverfahren der Psychotherapie-Richtlinie eingestellt. Es geht um die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie. Aus diesem Verfahrensbeschluss ergeben sich keine Veränderungen des geltenden Leistungsanspruchs auf Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der G-BA begründet die Einstellung zum einen mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Az.: B 6 KA 22/09), wonach die Richtlinienverfahren in Bezug auf ihre Qualität und Wirksamkeit nicht (erneut) rechtfertigungsbedürftig seien. Der G-BA dürfe sie zwar prüfen, könne sie aber weder ausschließen noch Einschränkungen vornehmen, die den Kernbereich der Richtlinienverfahren und damit zugleich die Berufsausübung der Richtlinientherapeutinnen und -therapeuten betreffen.

Zum anderen hat sich im Laufe des hochkomplexen und umfangreichen Bewertungsverfahrens gezeigt, dass die rechtlich noch möglichen, mit der Prüfung der Richtlinienverfahren verfolgten Ziele, evidenzbasierte Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie zu erhalten und Richtlinienverfahren und neu zu bewertende Verfahren gleich zu behandeln, aus methodischen Gründen nicht in dem erhofften Maße zu erreichen sind oder inzwischen durch parallele Entwicklungen, wie die im November 2018 beschlossene Anerkennung der Systemischen Therapie als Richtlinienverfahren, nachrangig geworden sind.

Ein weiterer Grund für die Einstellung des Bewertungsverfahrens – so die Beschlussbegründung – ist die Tatsache, dass die Fortsetzung der Prüfung der anerkannten Psychotherapie-Richtlinienverfahren über weitere Jahre hohes Arbeitsaufkommen mit sich bringen und Arbeitskraft binden würde, die für die weiteren Aufgaben des G-BA im Bereich der ambulanten Psychotherapie entsprechend nicht zur Verfügung stände. 

Hintergrund

Seit 2008 prüft der G-BA alle Psychotherapieverfahren, die bereits zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringbar und in der Psychotherapie-Richtlinie aufgeführt sind. Diese Verfahren wurden Teil der Versorgung, als es noch keine Prüfung auf Basis der evidenzbasierten Medizin gab.

Im November 2006 hatte der G-BA festgestellt, dass Wirksamkeit und Nutzen der Gesprächspsychotherapie für die Behandlung der wichtigsten psychischen Erkrankungen nicht in der ausreichenden Breite wissenschaftlich belegt sind. Für die Prüfung der Gesprächspsychotherapie waren zum ersten Mal die Kriterien der evidenzbasierten Medizin gemäß der Verfahrensordnung des G-BA zur Anwendung gekommen. Um dem Einwand zu begegnen, dass die bereits in der GKV befindlichen Verfahren bisher nicht nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin geprüft wurden, hatte der G-BA sich selbst verpflichtet, auch diese zu überprüfen.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Psychotherapie-Richtlinie: Einstellung der Bewertung der anerkannten Psychotherapieverfahren