Pressemitteilung | Innovationsfonds

Innovationsausschuss hat wieder eine Vielzahl von Projektanträgen erhalten

Berlin, 29. April 2020 – Beim Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist auf die vier Förderbekanntmachungen vom Dezember 2019 fristgerecht eine Vielzahl von Anträgen eingegangen. Für Projekte der Versorgungsforschung wurden insgesamt 186 Anträge eingereicht, für Projekte aus dem Bereich der neuen Versorgungsformen 73 Anträge. Voraussichtlich im III. und IV. Quartal 2020 wird der Innovationsausschuss darüber entscheiden, welche Projekte aus dem Innovationsfonds finanziell gefördert werden können.

„Angesichts der Coronavirus-Pandemie haben uns vereinzelt Nachfragen erreicht, ob die mehr als dreimonatige Frist zur Einreichung von Projektanträgen verlängert werden könne. Wir haben das im Innovationsausschuss sehr genau abgewogen, uns letztlich aber dagegen entschieden. Eine Verlängerung hätte bedeutet, dass wir auch über die 259 Anträge, die uns fristgerecht vorgelegt wurden, nicht hätten entscheiden können; Bewilligungen, die dringend erwartet werden, hätten nicht erteilt werden können. Darüber hinaus ist die Zahl der Antragsteller im jetzigen Verfahren vergleichbar mit den vergangenen Förderbekanntmachungen. Unter den Projektanträgen sind beispielsweise auch solche zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Allgemeinen und zu COVID-19 im Speziellen. Zudem wird der Innovationsausschuss im Laufe des Jahres 2020 weitere Förderbekanntmachungen veröffentlichen, zu denen wieder Anträge eingereicht werden können.

Laufende Projekte sollen angesichts der besonderen Bedingungen, die die Coronavirus-Pandemie aktuell mit sich bringt, von Seiten des Innovationsausschusses und des von ihm beauftragten Projektträgers, dem DLR, mit Erleichterungen und Hilfen bei der Durchführung unterstützt werden. Derzeit werden die verschiedenen Bedarfe und Handlungsmöglichkeiten gesammelt und auf Vereinbarkeit mit den Förderregularien geprüft. Ziel ist es, die Förderprojekte trotz der Einschränkungen möglichst erfolgreich zu Ende zu führen“, so Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses.

Anträge auf Projektförderung im Bereich Versorgungsforschung

Auf die themenoffene Förderbekanntmachung Versorgungsforschung erhielt der Innovationsausschuss 96 Anträge. Weitere 90 Anträge gingen auf die themenspezifische Förderbekanntmachung Versorgungsforschung ein, die sich auf die einzelnen Themenfelder wie folgt verteilen:

  • Weiterentwicklung der Versorgung in wesentlichen nicht-ärztlichen Versorgungssettings: 23
  • Möglichkeiten der Qualitätssicherung digitaler Versorgungsangebote: 7
  • Veränderungen der Versorgungspraxis infolge digitaler Angebote: 20
  • Perspektiven und Potenziale des Einsatzes Künstlicher Intelligenz in der Versorgung: 17
  • Versorgungsforschung zu Leitlinien: 23

Anträge auf Projektförderung im Bereich der neuen Versorgungsformen

Auf die themenoffene Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen wurden beim Innovationsausschuss 28 Anträge eingereicht. Die 45 Projektanträge auf die themenspezifische Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Themenfelder:

  • Altersmedizin – Neue Wege und Strukturen für die Versorgung der Zukunft: 7
  • Innovative Ansätze der Kooperation zwischen den Versorgungsebenen für strukturschwache Regionen: 5
  • Digitale Transformation – Lösungen zur Weiterentwicklung der Versorgung: 28
  • Innovative Präventionsansätze für Menschen mit Behinderung: 5

Ausblick: Veröffentlichung weiterer Förderbekanntmachungen im Jahresverlauf

Voraussichtlich Ende des II. Quartals 2020 wird der Innovationsausschuss eine weitere Förderbekanntmachung im Bereich der neuen Versorgungsformen veröffentlichen.

Neu ist, dass diese Förderbekanntmachung erstmals ein zweistufig angelegtes Verfahren auslösen wird: Zunächst können Ideenskizzen eingereicht werden, die die wesentlichen Inhalte des geplanten Projekts vorstellen. Der Innovationsausschuss entscheidet, welche Ideenskizzen zur Konzeptentwicklung und Ausarbeitung eines qualifizierten Antrags (Vollantrags) gefördert werden (Stufe 1). Sobald die qualifizierten Anträge eingereicht sind, entscheidet der Innovationsausschuss, welche Projekte als neue Versorgungsformen gefördert und durchgeführt werden können (Stufe 2).

Das zweistufig durchzuführende Verfahren wurde mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) eingeführt.

Weitere Förderbekanntmachungen im Bereich der Versorgungsforschung sind für das IV. Quartal 2020 geplant. Hierzu gehören auch eine Förderbekanntmachung zur Weiterentwicklung und insbesondere Evaluation von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie eine Förderbekanntmachung zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht.