Fach­news | Psycho­the­rapie und psych­ia­tri­sche Versor­gung

Beschluss zur Syste­mi­schen Therapie für Kinder und Jugend­liche in Kraft – Leis­tung aber noch nicht in der Versor­gung

Berlin, 12. April 2024 – Der Beschluss des Gemein­samen Bundes­aus­schusses (G-BA) zur Syste­mi­schen Therapie für Kinder und Jugend­liche ist heute in Kraft getreten.  Der Bewer­tungs­aus­schuss der Ärzte und Kran­ken­kassen – ein Gremium, in das der G-BA nicht einge­bunden ist – muss nun inner­halb von sechs Monaten beraten, inwie­weit der Einheit­liche Bewer­tungs­maß­stab (EBM) ange­passt werden muss. Wenn dies erfolgt ist, kann die Syste­mi­sche Therapie als Leis­tung der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) erbracht werden. Die Kassen­ärzt­liche Bundes­ver­ei­ni­gung als Betei­ligte im Bewer­tungs­aus­schuss infor­miert geson­dert, sobald die Entschei­dung fest­steht.

Die Syste­mi­sche Therapie ist ein Psycho­the­ra­pie­ver­fahren, das die sozialen Bezie­hungen inner­halb einer Familie oder Gruppe in den Blick nimmt. Für Erwach­sene ist sie bereits seit dem Jahr 2020 Leis­tung der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV). Künftig soll sie nun auch für Kinder und Jugend­liche zur Verfü­gung stehen. Als ambu­lante GKV-​Leistung können dann alle Berufs­gruppen die Syste­mi­sche Therapie erbringen, die für die psycho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung von Kindern und Jugend­li­chen quali­fi­ziert sind und eine Weiter­bil­dung für dieses Verfahren abge­schlossen haben. Voraus­set­zung ist außerdem eine entspre­chende Abrech­nungs­ge­neh­mi­gung der zustän­digen Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gung.


Beschluss zu dieser Fach­news

Psychotherapie-​Richtlinie: Syste­mi­sche Therapie bei Kindern und Jugend­li­chen

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