Mammographie-Screening: Ausweitung des Programms für Frauen von 70 bis 75 Jahren

Das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wird ausgeweitet: Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen. Zukünftig ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Der Anspruch endet also mit dem 76. Geburtstag.

Ab wann kann ein Mammographie-Termin vereinbart werden?

Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie z.B. muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein.

Die Kontaktdaten der regional zuständigen Zentralen Stellen sind auf der Website der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening (KoopG) zu finden. Dort kann voraussichtlich ab 1. Juli 2024 ein Termin vereinbart werden: https://www.mammo-programm.de/de/termin

Warum ist der Start am 1. Juli 2024 derzeit noch unter Vorbehalt?

Der Beschluss zur Ausweitung des Screenings muss der Rechtsaufsicht des G-BA – dem Bundesministerium für Gesundheit – zur rechtlichen Prüfung vorgelegt werden. Wird der Beschluss rechtlich nicht beanstandet, tritt er zum 1. Juli 2024 in Kraft. Der Zeitraum bis zum 1. Juli 2024 wird benötigt, um die erforderlichen softwaregestützten Prozesse – wichtig beispielsweise für die Dokumentation der Untersuchungen – aufzubauen.

Voraussetzung für den Start am 1. Juli 2024 ist zudem die strahlenschutzrechtliche Zulassung des Mammographie-Screenings für die neue Altersgruppe. Diese Zulassung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) steht derzeit noch aus. Basis der „Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung“ wird die positiv ausgefallene wissenschaftliche Vorprüfung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) sein, die 2022 veröffentlicht wurde. Das BfS kam zu dem Ergebnis, dass aus Sicht des Strahlenschutzes die Fortführung des qualitätsgesicherten Screenings bei Frauen bis zu einem Alter von 75 Jahren gerechtfertigt ist.

Warum bekommen Frauen ab 70 Jahren vorerst keine Einladungen zugesandt?

Durch die Ausweitung des Mammographie-Screenings haben zusätzlich 2,5 Millionen Frauen Anspruch auf eine Teilnahme. Bevor auch diese neue Altersgruppe ab 70 Jahren automatisch eine Einladung mit Terminvorschlag in einer wohnortnahen Screening-Einheit erhalten kann, sind umfangreiche Vorbereitungen und Anpassungen des derzeitigen Angebots notwendig. Voraussichtlich ab 2026 werden alle Frauen ab 70 Jahren eine schriftliche Einladung erhalten.

Um Frauen dennoch möglichst schnell eine Screening-Teilnahme zu ermöglichen, gibt es eine Übergangsregelung: Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können voraussichtlich ab 1. Juli 2024 bei den Zentralen Stellen alle zwei Jahre einen Mammographie-Termin vereinbaren.

Welche Vor- und Nachteile hat eine längere Screening-Teilnahme?

Früherkennungsprogramme wie das Mammographie-Screening richten sich generell an Personen ohne Krankheitssymptome – gibt es einen ersten Verdacht, können die ganz regulären diagnostischen Leistungen zur Abklärung in Anspruch genommen werden.

Ein Screeningangebot ist immer nur dann gerechtfertigt, wenn der Schaden durch den Nutzen aufgewogen wird. Dies gilt auch beim Mammographie-Angebot für Frauen ab 70 Jahren. Ein Schaden kann durch falsche Screeningbefunde und Überdiagnosen auftreten. Falsch-negative Befunde führen dazu, dass eine notwendige Behandlung nicht durchgeführt wird. Bei falsch-positiven Befunden erfolgt eine Wiedereinbestellung zur weiteren Abklärung, die Ängste bei den Teilnehmerinnen auslösen kann. Überdiagnosen beschreiben den Umstand, dass ein im Screening entdeckter Brustkrebs zu Lebzeiten der Frau wahrscheinlich nie auffällig geworden wäre und auch keine Beschwerden hervorgerufen hätte. Ein Nutzen begründet sich aus besseren Heilungschancen und weniger belastenden Therapieoptionen bei einem frühzeitigen Krankheitsstadium. In der Gesamtabwägung kam der G-BA zu einem positiven Ergebnis. Er stützt sich dabei auf die Bewertungsergebnisse des BfS und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG).

Wo finden Frauen nähere Informationen zum Screening-Angebot?

Damit die längere Teilnahmemöglichkeit und die Selbstanmeldungsoption möglichst breit bekannt wird, bietet der G-BA ab 1. Januar 2024 eine Informationsbroschüre an – digital und als Printprodukt zur Auslage beispielsweise in Arztpraxen und Screening-Einheiten. Über die Bestellmöglichkeiten wird der G-BA gesondert informieren.

Zudem überarbeitete der G-BA seine sogenannte Entscheidungshilfe mit näheren Informationen zu den Inhalten und dem Ablauf des Mammographie-Screenings: