Brustkrebs-​Früherkennung – Mammographie-​Screening-Programm

Brust­krebs ist die häufigste Krebs­er­kran­kung von Frauen in Deutsch­land, ca. 69.000 Frauen sind jähr­lich von der Diagnose betroffen. Wenn Brust­krebs recht­zeitig erkannt und behan­delt wird, ist er jedoch zumeist gut heilbar. Zur Früh­erken­nung von Brust­krebs haben Frauen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren deshalb alle zwei Jahre Anspruch auf eine Rönt­gen­un­ter­su­chung der Brust (Mammo­gra­phie). Die Details des Mammographie-​Screenings legt der G-BA in der Krebsfrüherkennungs-​Richtlinie (KFE-RL) fest.

Für Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren: Seit 1. Juli 2024 können auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren am Scree­ning teil­nehmen und dafür einen Mammographie-​Termin verein­baren. Aktuell wird in den einzelnen Bundes­län­dern das Einla­dungs­wesen für die neu anspruchs­be­rech­tigten Frauen vorbe­reitet und ab 1. Januar 2025 schritt­weise umge­setzt. Da bis zu einem bundes­weiten regu­lären Einla­dungs­ver­fahren noch etwas Zeit vergehen wird, können sich Frauen im Alter zwischen 70 und 75 Jahren auch nach dem 1. Januar 2025 weiterhin selbst für einen Mammographie-​Termin bei den soge­nannten Zentralen Stellen in ihrem Bundes­land anmelden. Nähere Infor­ma­tionen 

Neben dem Mammographie-​Screening wird Frauen im Rahmen der jähr­li­chen Kontroll­un­ter­su­chung bei der Frau­en­ärztin oder dem Frau­en­arzt eine Tast­un­ter­su­chung der Brust ange­boten: Dieser Anspruch gilt ab einem Alter von 20 Jahren, eine obere Alters­grenze gibt es dafür nicht.

Regel­mä­ßige Einla­dung und ausführ­liche Versi­cher­ten­in­for­ma­tion zum Mammographie-​Screening

Das Programm zur Früh­erken­nung von Brust­krebs ging deutsch­land­weit 2004 an den Start. Bis 2009 wurde das Programm von der Koope­ra­ti­ons­ge­mein­schaft Mammo­gra­phie (KoopG) stufen­weise orga­ni­sa­to­risch aufge­baut. Seitdem werden Frauen zwischen 50 und 69 regel­mäßig alle zwei Jahre per Einla­dungs­schreiben von den soge­nannten Zentralen Stellen über die Möglich­keit zur Teil­nahme infor­miert. Bundes­weit orga­ni­sieren insge­samt 14 Zentrale Stellen das Mammographie-​Screening-Programm.

Mit der Einla­dung wird eine ausführ­liche Infor­ma­ti­ons­bro­schüre(PDF 392,49 kB) des G-BA verschickt. Die Broschüre dient als Entschei­dungs­hilfe und gibt Infor­ma­tionen zum Ablauf der Unter­su­chung, zu Brust­krebs sowie zu den Vor- und Nach­teilen der Teil­nahme am Scree­ning.

Ablauf der Unter­su­chung

Bei der Mammo­gra­phie wird die Brust geröntgt. Durch die Unter­su­chung können bereits sehr kleine Tumoren in einem frühen Stadium sichtbar gemacht werden. Die Mammographie-​Aufnahmen werden durch zwei Ärztinnen oder Ärzte unab­hängig vonein­ander ausge­wertet. Bei auffäl­ligen Befunden begut­achten weitere spezia­li­sierte Fach­leute die Aufnahmen. Das Ergebnis der Unter­su­chung bekommen Frauen in der Regel per Brief inner­halb von sieben Werk­tagen nach der Mammo­gra­phie zuge­schickt.

Wenn der Befund auffällig war

Bei einem auffäl­ligen Befund wird die betrof­fene Frau zu einer ärzt­li­chen Nach­fol­ge­un­ter­su­chung einge­laden, bei der die Brust mit Ultra­schall unter­sucht oder noch einmal geröntgt wird. Wenn sich dabei ein Krebs­ver­dacht nicht ausschließen lässt, wird sicher­heits­halber eine Gewe­be­probe aus der Brust entnommen (Biopsie) und unter­sucht.

Wenn Brust­krebs fest­ge­stellt wird

Die Heilungs­chancen für Brust­krebs im frühen Stadium sind oft sehr gut. Meis­tens wird der Frau eine Opera­tion empfohlen, bei der der Tumor und das umlie­gende Gewebe entfernt wird. Weitere Behand­lungs­mög­lich­keiten sind Bestrah­lung, Hormon- und Chemo­the­rapie.  Welches Vorgehen die Ärztin oder der Arzt empfiehlt, hängt von der genauen Diagnose ab.

Evalua­tion des Programms

Die KoopG hat die Aufgabe, das Mammographie-​Screening-Programm zu evalu­ieren und dem G-BA darüber jähr­lich Evalua­ti­ons­be­richte vorzu­legen. Über­prüft wird die Qualität und Effek­ti­vität des Programms zur Früh­erken­nung von Brust­krebs nach fest­ge­legten Krite­rien wie beispiels­weise der Brust­krebs­ent­de­ckungs­rate oder der Teil­nah­me­rate. Zwei Jahre nach Ende des jewei­ligen Evalua­ti­ons­zeit­raums müssen die Berichte dem G-BA über­mit­telt werden. Der G-BA prüft anhand des Berichts, ob Ände­rungen am Brustkrebsfrüherkennungs-​Programm notwendig sind und gibt dann den Bericht zur Veröf­fent­li­chung auf der Inter­net­seite der Koope­ra­ti­ons­ge­mein­schaft Mammo­gra­phie und bei der Krebsfrüherkennungs-​Richtlinie (KFE-RL) frei.