Einholung wissenschaftlicher Expertise

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen Aufträge zur Einholung externer Expertise vergeben.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Das IQWiG ist ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut, das den G-BA durch die Abgabe von wissenschaftlichen Empfehlungen bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt. Das Institut wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2004 als Einrichtung der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gegründet.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Gründung, die Aufgaben und die Arbeitsweise des IQWiG sind in § 139a SGB V und § 139b SGB V verankert.

Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)

Das IQTIG ist ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut, das im Auftrag des G-BA an Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen arbeitet. Trägerin des IQTIG ist eine vom G-BA errichtete privatrechtliche Stiftung.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Gründung, die Aufgaben und die Arbeitsweise des IQTIG sind in § 137a SGB V verankert. Die entsprechende Neufassung des Paragraphen erfolgte mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG). Gemäß § 137a SGB V a.F. wurde der G-BA in den Jahren 2009-2015 bei seinen Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung vom Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA-Institut) unterstützt.

Expertengruppe Off-Label beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Beim BfArM ist die Expertengruppe Off-Label eingerichtet, die dem G-BA die jeweils erarbeiteten Empfehlungen zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Off-Label-Use bestimmter Arzneimittel zur Umsetzung in der Arzneimittel-Richtlinie zuleiten.