Fristenberichte an den Gesundheitsausschuss des Bundestages

Jährlich legt der unparteiische Vorsitzende des G-BA den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Bundestages einen sogenannten Fristenbericht vor. Zentrale Aufgabe des Berichts ist es darzustellen, ob der G-BA neue Ansätze und Methoden in der gesetzlichen Zeitvorgabe bewertet hat. Der Fristenbericht führt aus, welche Verfahren der G-BA rechtzeitig beendet hat, welche nicht und welche Gründe es für eine Verzögerung gab. Ebenso listet der Bericht auf, welche Schritte der G-BA unternommen hat, um eine Fristverletzung zu verhindern.