Grafik zur Rechtsstellung des G-BA
Die Grafik erläutert die Rechtsstellung des G-BA beziehungsweise seiner Richtlinien in Form einer in sechs Ebenen geschichteten Pyramide:
- An der Spitze der Pyramide steht die Gesetzgebung des Bundes durch den Deutschen Bundestag.
- Darunter folgen die Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit oder ggf. anderer Bundesministerien.
- Die Richtlinien und Regelungen des G-BA stehen unterhalb dieser beiden Regelungsebenen, sie setzen also Gesetz und Rechtsverordnung um.
- Darunter bestimmen die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene (KBV, KZBV, DKG, GKV-SV) in Verträgen die weitere Umsetzung der G-BA-Richtlinien.
- Weiteren Regelungsbedarf konkretisieren die Selbstverwaltungspartner auf Landesebene (z. B. Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen) in eigenen Verträgen.
- Am unteren Ende der Pyramide stehen die Satzungen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen.
Abkürzungen:
- KBV: Kassenärztliche Bundesvereinigung
- KZBV: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
- DKG: Deutsche Krankenhausgesellschaft
- GKV-SV: Spitzenverband Bund der Krankenkassen
G-BA, Juni 2023.