Grafik zur Rechtsstellung des G-BA

Die Grafik erläutert die Rechtsstellung des G-BA beziehungsweise seiner Richtlinien in Form einer in sechs Ebenen geschichteten Pyramide:

  1. An der Spitze der Pyramide steht die Gesetzgebung des Bundes durch den Deutschen Bundestag.
  2. Darunter folgen die Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit oder ggf. anderer Bundesministerien.
  3. Die Richtlinien und Regelungen des G-BA stehen unterhalb dieser beiden Regelungsebenen, sie setzen also Gesetz und Rechtsverordnung um.
  4. Darunter bestimmen die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene (KBV, KZBV, DKG, GKV-SV) in Verträgen die weitere Umsetzung der G-BA-Richtlinien.
  5. Weiteren Regelungsbedarf konkretisieren die Selbstverwaltungspartner auf Landesebene (z. B. Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen) in eigenen Verträgen.
  6. Am unteren Ende der Pyramide stehen die Satzungen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen.

Abkürzungen:

  • KBV: Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • KZBV: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
  • DKG: Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • GKV-SV: Spitzenverband Bund der Krankenkassen

G-BA, Juni 2023.