Letzte Änderungen zu "Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Änderung des Beschlusses vom 15. Dezember 2016: Anlage 1.1 Buchstabe b Rheumatologische Erkrankungen Appendix Erwachsene/Appendix Kinder und Jugendliche und weitere Änderungen"
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Änderung des Beschlusses vom 15. Dezember 2016: Anlage 1.1 Buchstabe b Rheumatologische Erkrankungen Appendix Erwachsene/Appendix Kinder und Jugendliche und weitere Änderungen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Dezember 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Änderung des Beschlusses vom 15. Dezember 2016: Anlage 1.1 Buchstabe b Rheumatologische Erkrankungen Appendix Erwachsene/Appendix Kinder und Jugendliche und weitere Änderungen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Dezember 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.