Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V
Beschluss vom 21. Januar 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teilaufhebung der Beschlüsse vom 20. Juni 2019 und vom 16. Juli 2020 in Bezug auf eine Änderung der Spezifikationen für die Erfassungsjahre 2020 (einrichtungsbezogene QS-Dokumentation) und 2021 (fallbezogene QS-Dokumentation, Erhebung von Sozialdaten) für das Verfahren 2 (QS WI)
Beschluss vom 21. Januar 2021.
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Durchführung einer Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V: Transkranialer Magnetresonanz-gesteuerter fokussierter Ultraschall (TK-MRgFUS) zur Behandlung des essentiellen Tremors
Beschluss vom 21. Januar 2021.
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Durchführung einer Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V: Endoskopische Thermoablation der Duodenalschleimhaut bei Diabetes mellitus Typ 2
Beschluss vom 21. Januar 2021.
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Durchführung einer Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V: Irreversible Elektroporation bei chronischer Bronchitis
Beschluss vom 21. Januar 2021.
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Durchführung einer Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V: Medikamentenbeschichteter Ballondilatationskatheter zur transurethralen Behandlung von Harnröhrenstrikturen
Beschluss vom 21. Januar 2021.
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Beauftragung IQTIG: Erstellung einer Spezifikation für die Erfassung der Regelaufgaben gemäß Anlage 3 Teil B3 (PPP-RL)
Beschluss vom 21. Januar 2021.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Freigabe zur Veröffentlichung des Bundesqualitätsberichtes 2020
Beschluss vom 21. Januar 2021.
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Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Neufassung und Veröffentlichung des Servicedokuments gemäß § 16 Absatz 5
Beschluss vom 21. Januar 2021.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe
Der Beschluss vom 20. November 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.