Letzte Änderungen im Bereich Beschluss
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Änderung des Beschlusses vom 19. März 2026 – Änderung im Anhang zu § 4a Nummer 5
Beschluss vom 18. Juni 2026.
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Mindestmengenregelungen: Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen für die Evaluation der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für Thoraxchirurgische Behandlungen des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen
Beschluss vom 18. Juni 2026.
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Mindestmengenregelungen: Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen für die Evaluation der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas für Erwachsene
Beschluss vom 18. Juni 2026.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Spezifikation für das Erhebungsjahr 2027
Beschluss vom 18. Juni 2026.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung des Anhangs 2 – Weiterentwicklung auf Grundlage von Sozialdaten
Beschluss vom 18. Juni 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Änderung der Notfallstufen-Regelungen
Der Beschluss vom 20. November 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 20. Juni 2026 in Kraft getreten.
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Ruhendstellung des Beratungsverfahrens: Überprüfung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie in Bezug auf gegebenenfalls notwendige Anpassungen oder Klarstellungen für komplexe Versorgungsbedarfe oder besondere Versorgungskonstellationen
Beschluss vom 18. Juni 2026.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Behandlung mittels Hochfrequenzenergie bei organischer erektiler Dysfunktion
Beschluss vom 18. Juni 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der Anlage und des Anhangs 1 sowie Ergänzung der Anhänge 3 und 4 für das Berichtsjahr 2025
Beschluss vom 18. Juni 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Durchführung einer Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V: Endovaskuläre, transfemorale Implantation eines Transkatheter Mitralklappenersatzes mit subanulärem Implantat und gezielter Papillarmuskelapproximation bei Mitralklappeninsuffizienz
Beschluss vom 18. Juni 2026.