Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Qualitätssicherung:
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Abschlussberichts: Qualitätssicherungsverfahren Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis – Machbarkeitsprüfung
Beschluss vom 16. November 2023.
-
Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Abschlussberichts: Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung – Indikatorensets der Verfahren QS PCI, QS HSMDEF und QS KEP
Beschluss vom 16. November 2023.
-
Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Entwicklung von Aussetzungskriterien und Überarbeitung der Kriterien für Indikatoren mit besonderem Handlungsbedarf
Beschluss vom 16. November 2023.
-
Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Freigabe des Bundesqualitätsberichts 2023 zur Veröffentlichung
Beschluss vom 1. November 2023.
-
Datensatzbeschreibungen der für die sekundäre Datennutzung zur Verfügung stehenden Daten: Erfassungsjahre 2020 und 2021
Beschluss vom 1. November 2023.
-
Beauftragung IQTIG: Konzept zur barrierefreien Durchführung von Patientenbefragungen
Beschluss vom 1. November 2023.
-
Freigabe zur Veröffentlichung der IQTIG-Berichte: Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens Entlassmanagement und Entwicklung einer Patientenbefragung für das Qualitätssicherungsverfahren Entlassmanagement
Beschluss vom 19. Oktober 2023.
-
Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Änderungen in Teil 1 zum Erfassungsjahr 2024
Der Beschluss vom 20. Juli 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
-
Entscheidung über die Gewährung der sekundären Datennutzung – Ludwig-Maximilians-Universität-München
Beschluss vom 4. Oktober 2023.
-
Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2024 in den QS-Verfahren 3 und 5 bis 15
Der Beschluss vom 20. Juli 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.