Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Verfahrensbeschlüsse:
Verfahrensordnung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Verfahrensordnung: 1. Kapitel § 17f Arbeitsergebnisse des IQTIG
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 29. August 2024 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 5. Kapitels aufgrund aktualisierter gesetzlicher Vorgaben (GKV-FinStG; ALBVVG)
Der Beschluss vom 4. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. August 2024 in Kraft.
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Verfahrensordnung: 1. Kapitel § 17f Arbeitsergebnisse des IQTIG
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 4. Kapitels – Evaluationsverfahren zum Anspruch der Versicherten auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung nach § 31 Absatz 5 SGB V
Beschluss vom 18. Juli 2024. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 4. Kapitels – Fiktive Eingruppierung nach § 35 Abs. 1a Satz 2 SGB V von Arzneimitteln mit altersgerechten Darreichungsformen und Wirkstärken für Kinder sowie sonstige Änderungen
Beschluss vom 18. Juli 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 5. Kapitels aufgrund aktualisierter gesetzlicher Vorgaben (GKV-FinStG; ALBVVG)
Der Beschluss vom 4. April 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage II zum 5. Kapitel (Modul 3)
Der Beschluss vom 4. April 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Information über ein Beratungsergebnis zur Beurteilung der Erforderlichkeit eines Beschlusses – Beremagene geperpavec zur Behandlung der Epidermolysis bullosa
Information vom 25. Juni 2024.
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Verfahrensordnung: 1. Kapitel § 17f Arbeitsergebnisse des IQTIG
Beschluss vom 20. Juni 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage VI zum 2. Kapitel
Beschluss vom 20. Juni 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.