Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Schutzimpfungen
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der aktualisierten Influenza-Impfempfehlung für Personen im Alter von ≥ 60 Jahren
Der Beschluss vom 21. Januar 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: STIKO-Stellungnahme zur Pneumokokken-Impfung während der Pandemie und Handlungshinweise bei eingeschränkter Lieferbarkeit (Nicht-Änderung)
Der Beschluss vom 21. Januar 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: STIKO-Stellungnahme zur Pneumokokken-Impfung während der Pandemie und Handlungshinweise bei eingeschränkter Lieferbarkeit (Nicht-Änderung)
Beschluss vom 21. Januar 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der aktualisierten Influenza-Impfempfehlung für Personen im Alter von ≥ 60 Jahren
Beschluss vom 21. Januar 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlung August 2020
Der Beschluss vom 15. Oktober 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlung August 2020
Der Beschluss vom 15. Oktober 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlung August 2020
Beschluss vom 15. Oktober 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B mit dem 6-fach-Impfstoff im Säuglingsalter nach dem 2+1-Impfschema
Der Beschluss vom 20. August 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. Oktober 2020 in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B mit dem 6-fach-Impfstoff im Säuglingsalter nach dem 2+1-Impfschema
Der Beschluss vom 20. August 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B mit dem 6-fach-Impfstoff im Säuglingsalter nach dem 2+1-Impfschema
Beschluss vom 20. August 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.