Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Änderung von § 11 Absätze 5 und 6
Der Beschluss vom 17. Februar 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Anpassungen zu den Erfassungsjahren 2021 und 2022 sowie zur Liste der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Änderung der Geschäftsordnung für die Gremien zur Systempflege
Beschluss vom 18. März 2022.
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Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Änderung der Geschäftsordnung für die Fachkommissionen
Beschluss vom 18. März 2022.
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Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Änderung von § 11 Absätze 5 und 6
Beschluss vom 17. Februar 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Anpassungen zu den Erfassungsjahren 2021 und 2022 sowie zur Liste der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Planungsrelevante Qualitätsindikatoren – Neukonzeption der Entwicklung und Bewertung, Teil A
Beschluss vom 21. Oktober 2021.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Weiterentwicklung der Bewertungsmethodik der plan. QI insbesondere bei kleinen Fallzahlen
Beschluss vom 16. September 2021.
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Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Ausnahme zu QS-Anforderungen (COVID-19)
Der Beschluss vom 17. Juni 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. Juli 2021 in Kraft.
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Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Ausnahme zu QS-Anforderungen (COVID-19)
Der Beschluss vom 17. Juni 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.