Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Mindestmengenregelungen
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Mindestmengenregelungen: Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen für die Evaluation der Mm-R für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von < 1.250 g
Beschluss vom 18. Juni 2025.
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Mindestmengenregelungen: Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen für die Evaluation der Mm-R für Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus
Beschluss vom 18. Juni 2025.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Spezifikation für das Erhebungsjahr 2026
Beschluss vom 18. Juni 2025.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung von § 9 und eines Anhangs 2 – Weiterentwicklung auf Grundlage von Sozialdaten
Beschluss vom 18. Juni 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQTIG: Evaluation der Mindestmengenregelungen für Herztransplantation (Nr. 11 der Anlage der Mm-R)
Beschluss vom 15. Mai 2025.
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Beauftragung IQTIG: Evaluation der Mindestmengenregelungen für allogene und autologe Stammzelltransplantation bei Erwachsenen (Nr. 5 der Anlage der Mm-R)
Beschluss vom 17. April 2025.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 13 der Anlage (Rektumkarzinomchirurgie)
Der Beschluss vom 20. Februar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 13 der Anlage (Rektumkarzinomchirurgie)
Beschluss vom 20. Februar 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2025 sowie Aktualisierung eines normativen Verweises
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung der Anlage Nr. 13 – Rektumkarzinomchirurgie
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.