Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Mindestmengenregelungen
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Revisionseingriffe nach Kniegelenk-Endoprothesen
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Unikondyläre Schlittenprothesen
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderung des Beschlusses vom 18. Juni 2025 zur Spezifikation für das Erhebungsjahr 2026
Beschluss vom 19. Februar 2026.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 6 der Anlage – Knie-TEP
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Der Beschluss vom 3. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Revisionseingriffe nach Kniegelenk-Endoprothesen
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Unikondyläre Schlittenprothesen
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 6 der Anlage – Knie-TEP
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Wiederaufnahme des Beratungsverfahrens zur Mindestmenge für die chirurgische Behandlung bösartiger Neubildungen des Kolons
Beschluss vom 18. Dezember 2025.
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Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Beschluss vom 3. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.