Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse organisierte Krebsfrüherkennung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Sekundäre Datennutzung: Prävalenz von Polypen, Adenomen und Darmkrebs nach Lokalisation, Alter, Geschlecht und Region (PrADA) – Dr. Dreier
Beschluss vom 10. Juli 2025.
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Sekundäre Datennutzung: Prävalenz von Polypen, Adenomen und Darmkrebs nach Lokalisation, Alter, Geschlecht und Region (PrADA) – Dr. Brinkmann
Beschluss vom 10. Juli 2025.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anpassung oKFE-RL und Spezifikationsempfehlungen Erfassungsjahr 2026
Der Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. Juli 2025 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anpassung oKFE-RL und Spezifikationsempfehlungen Erfassungsjahr 2026
Der Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anpassung oKFE-RL und Spezifikationsempfehlungen Erfassungsjahr 2026
Beschluss vom 15. Mai 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Datensatzbeschreibungen der für die sekundäre Datennutzung gem. § 25a Abs. 5 SGB V zur Verfügung stehenden Daten: Erfassungsjahr 2022 – Organisiertes Darmkrebs- und Zervixkarzinom-Früherkennungsprogramm
Beschluss vom 10. April 2025.
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Datensatzbeschreibungen der für die sekundäre Datennutzung gem. § 25a Abs. 5 SGB V zur Verfügung stehenden Daten: Erfassungsjahr 2021 – Organisiertes Darmkrebs- und Zervixkarzinom-Früherkennungsprogramm
Beschluss vom 10. April 2025.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Angleichung der geschlechtsspezifischen Anspruchsberechtigung und iFOBT-Intervalle in der Darmkrebsfrüherkennung sowie Anpassung der Formerfordernisse zum Widerspruchsrecht
Der Beschluss vom 16. Januar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. April 2025 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Angleichung der geschlechtsspezifischen Anspruchsberechtigung und iFOBT-Intervalle in der Darmkrebsfrüherkennung sowie Anpassung der Formerfordernisse zum Widerspruchsrecht
Der Beschluss vom 16. Januar 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Angleichung der geschlechtsspezifischen Anspruchsberechtigung und iFOBT-Intervalle in der Darmkrebsfrüherkennung sowie Anpassung der Formerfordernisse zum Widerspruchsrecht
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.