Letzte Änderungen im Bereich Verfahrensbeschlüsse
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem
Der Beschluss vom 5. Juni 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 28. Juni 2025 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie: Liste Stellungnahmeberechtigte nach § 92 Absatz 3a SGB V – Auflösung des Bundesverbands der Arzneimittel-Importeure e. V. (BAI)
Beschluss vom 18. Juni 2025.
-
Geschäftsordnung: Geschäftsstelle für den Leistungsgruppenausschuss gemäß § 135e SGB V
Der Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem
Der Beschluss vom 5. Juni 2025 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Verfahrensordnung: Änderung des 3. Kapitels – Verfahren für Richtlinienbeschlüsse nach § 116b Absatz 4 und 5 SGB V (ASV)
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 29. Mai 2025 in Kraft.
-
Sekundäre Datennutzung: Geburtsstatistik im Wandel – Vergleichende Studie der Jahre 1995 und 2019 bis 2023
Beschluss vom 4. Juni 2025.
-
Sekundäre Datennutzung: Prävalenzvergleiche von Angaben in QS- und Sozialdaten
Beschluss vom 4. Juni 2025.
-
Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem
Beschluss vom 5. Juni 2025. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Verfahrensordnung: Änderung des 3. Kapitels – Verfahren für Richtlinienbeschlüsse nach § 116b Absatz 4 und 5 SGB V (ASV)
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Verfahrensordnung: Änderung der Anlage V zum 2. Kapitel
Beschluss vom 15. Mai 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.