Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Bedarfsplanung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum Morbiditätsfaktor
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum Morbiditätsfaktor
Beschluss vom 16. März 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Verhältniszahl für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater
Der Beschluss vom 21. April 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. August 2022 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Verhältniszahl für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater
Der Beschluss vom 21. April 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Zentrums-Regelungen: Aufnahme telemedizinischer Leistungen in Herzzentren der Anlage 5 und in Lungenzentren der Anlage 7
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Berücksichtigung der gruppenpsychotherapeutischen Leistungen bei der Feststellung des regionalen Versorgungsgrades für Vertragspsychotherapeuten
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.
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Zentrums-Regelungen: Aufnahme telemedizinischer Leistungen in Herzzentren der Anlage 5 und in Lungenzentren der Anlage 7
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Berücksichtigung der gruppenpsychotherapeutischen Leistungen bei der Feststellung des regionalen Versorgungsgrades für Vertragspsychotherapeuten
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Verhältniszahl für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater
Beschluss vom 21. April 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Zentrums-Regelungen: Aufnahme telemedizinischer Leistungen in Herzzentren der Anlage 5 und in Lungenzentren der Anlage 7
Beschluss vom 18. März 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.