Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Bedarfsplanung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Bedarfsplanungs-Richtlinie: Berücksichtigung der gruppenpsychotherapeutischen Leistungen bei der Feststellung des regionalen Versorgungsgrades für Vertragspsychotherapeuten
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.
-
Zentrums-Regelungen: Aufnahme telemedizinischer Leistungen in Herzzentren der Anlage 5 und in Lungenzentren der Anlage 7
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.
-
Bedarfsplanungs-Richtlinie: Berücksichtigung der gruppenpsychotherapeutischen Leistungen bei der Feststellung des regionalen Versorgungsgrades für Vertragspsychotherapeuten
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Verhältniszahl für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater und redaktionelle Anpassungen
Beschluss vom 21. April 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Zentrums-Regelungen: Aufnahme telemedizinischer Leistungen in Herzzentren der Anlage 5 und in Lungenzentren der Anlage 7
Beschluss vom 18. März 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Bedarfsplanungs-Richtlinie: Berücksichtigung der gruppenpsychotherapeutischen Leistungen bei der Feststellung des regionalen Versorgungsgrades für Vertragspsychotherapeuten
Beschluss vom 18. März 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Zentrums-Regelungen: COVID-19-Epidemie – Basisjahr Fallzahlen und Fristverlängerung IDV-Zentren
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft .
-
Zentrums-Regelungen: COVID-19-Epidemie – Basisjahr Fallzahlen und Fristverlängerung IDV-Zentren
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Zentrums-Regelungen: COVID-19-Epidemie – Basisjahr Fallzahlen und Fristverlängerung IDV-Zentren
Beschluss vom 16. Dezember 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. Januar 2022 in Kraft.
-
Bedarfsplanungs-Richtlinie: Regelung zur Berücksichtigung von ermächtigten Ärzten – Verlängerung der Geltungsdauer
Der Beschluss vom 15. Juli 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 30. September 2021 in Kraft.