Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Bedarfsplanung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Änderung der Notfallstufen-Regelungen
Beschluss vom 20. November 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Zentrums-Regelungen: Anlage 11 – Intensivmedizinische Zentren
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Zentrums-Regelungen: Änderung des Beschlusses vom 17. Juli 2025 zu einer Änderung der Anlage 11
Beschluss vom 16. Oktober 2025.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung des Morbiditätsfaktors
Der Beschluss vom 18. Juni 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2025 in Kraft.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Anpassung des § 30
Der Beschluss vom 18. Juni 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 29. August 2025 in Kraft.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Anpassung des § 30
Der Beschluss vom 18. Juni 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung des Morbiditätsfaktors
Der Beschluss vom 18. Juni 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Zentrums-Regelungen: Anlage 11 – Intensivmedizinische Zentren
Beschluss vom 17. Juli 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung des Morbiditätsfaktors
Beschluss vom 18. Juni 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Anpassung des § 30
Beschluss vom 18. Juni 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.