Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage IV:
Therapiehinweise"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Aufhebung „Pimecrolimus“ und „Tacrolimus“
Beschluss vom 17. August 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Palivizumab
Beschluss vom 27. Juni 2023.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Therapiehinweis zu Alemtuzumab
Der Beschluss vom 16. April 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 27. Juni 2020 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Therapiehinweis zu Alemtuzumab
Der Beschluss vom 16. April 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Therapiehinweis zu Alemtuzumab
Beschluss vom 16. April 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Aufhebung der Therapiehinweise zu Botulinumtoxin A und B
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. März 2020 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Aufhebung der Therapiehinweise zu Adalimumab sowie Infliximab bei Rheumatoider Arthritis
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. März 2020 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Aufhebung der Therapiehinweise zu Botulinumtoxin A und B
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Aufhebung der Therapiehinweise zu Adalimumab sowie Infliximab bei Rheumatoider Arthritis
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Aufhebung der Therapiehinweise zu Botulinumtoxin A und B
Beschluss vom 19. Dezember 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.