Arzneimittel-Richtlinie
Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung – AM-RL
In der Arzneimittel-Richtlinie sind die allgemeinen Grundsätze für die Verordnung von Arzneimitteln, stofflichen Medizinprodukten und Verbandmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung festgehalten. In den Anlagen zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage I bis XII) werden im Einzelnen indikations- und wirkstoffbezogene Konkretisierungen, mit dem Ziel einer wirtschaftlichen und qualitätsgesicherten Versorgung mit Arzneimitteln und sonstigen Produkten, getroffen. Dies erfolgt beispielsweise über die frühe Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe, Festbetragsgruppenbildungen, den Erlass von Therapiehinweisen, Verordnungseinschränkungen oder Regelungen zum Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel.
Anlagen
- Anlage I: OTC-Übersicht
- Anlage II: Lifestyle Arzneimittel
- Anlage III: Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse
- Anlage IV: Therapiehinweise
- Anlage V: Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte
- Anlage Va: Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung
- Anlage VI: Off-Label-Use
- Anlage VII: Aut idem
- Anlage VIIa: Biologika und Biosimilars
- Anlage VIII: Hinweise zu Analogpräparaten
- Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung
- Anlage X: Aktualisierung von Vergleichsgrößen
- Anlage XI: Verordnung besonderer Arzneimittel (früher: Anlage 13) – aufgehoben
- Anlage XII: Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
- Bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung
- Arzneimittelübersicht zur sogenannten Negativliste
- Verordnungsfähigkeit der zulassungsüberschreitenden Anwendung von Arzneimitteln in klinischen Studien