Arzneimittel-Richtlinie

Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung – AM-RL

In der Arzneimittel-Richtlinie sind die allgemeinen Grundsätze für die Verordnung von Arzneimitteln, stofflichen Medizinprodukten und Verbandmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung festgehalten. In den Anlagen zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage I bis XII) werden im Einzelnen indikations- und wirkstoffbezogene Konkretisierungen, mit dem Ziel einer wirtschaftlichen und qualitätsgesicherten Versorgung mit Arzneimitteln und sonstigen Produkten, getroffen. Dies erfolgt beispielsweise über die frühe Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe, Festbetragsgruppenbildungen, den Erlass von Therapiehinweisen, Verordnungseinschränkungen oder Regelungen zum Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel.

Die geltende Fassung der Richtlinie wird in Kürze zur Verfügung gestellt. In der angebotenen Fassung ist der am 01.Juni.2023 in Kraft getretene Beschluss noch nicht berücksichtigt.

In Kraft getreten am:
19.09.2023
Geändert am:
28.03.2023 BAnz AT 18.09.2023 B3
Fassung vom:
18.12.2008 / 22.01.2009 BAnz. Nr. 49 (Beilage) vom 31.03.2009

Anlagen


Weiterführende Informationen

Antragsverfahren OTC (§ 34 Abs. 6 SGB V)

Antragsverfahren Medizinprodukte