Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage IX:
Festbetragsgruppenbildung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten mit Calciumkanalblockern und Hydrochlorothiazid, Gruppe 1, in Stufe 3
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX und X: Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika, Gruppe 1, in Stufe 3
Beschluss vom 18. Juli 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Riluzol, Gruppe 1, in Stufe 1 – Einstellung des Verfahrens
Beschluss vom 9. Juli 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Mebeverin, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 6. Juli 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten mit Calciumkanalblockern und Hydrochlorothiazid, Gruppe 1, in Stufe 3
Beschluss vom 20. Juni 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Mebeverin, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Sunitinib, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. Mai 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Mebeverin, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 16. Mai 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Blutgerinnungsfaktor VIII, rekombinant, Gruppe 1, in Stufe 2
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. Mai 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Blutgerinnungsfaktor VIII, rekombinant, Gruppe 1, in Stufe 2
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.