Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Überprüfung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie bezüglich der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei öffentlich-rechtlicher Pflicht zur Absonderung
Beschluss vom 15. Dezember 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 in Kraft.
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Beschluss vom 17. November 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Der Beschluss vom 4. August 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 4. August 2022 in Kraft.
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Der Beschluss vom 4. August 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Beschluss vom 4. August 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 4. August 2022 in Kraft.
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Einleitung des Beratungsverfahrens: Überprüfung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie bezüglich der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei öffentlich-rechtlicher Pflicht zur Absonderung
Beschluss vom 16. Juni 2022.
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Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen: COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen (Arbeitsunfähigkeit)
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 1. April 2022 in Kraft.
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Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen: COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen (Arbeitsunfähigkeit)
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.