Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung
In der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie ist festgelegt, welche Regeln für die Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie im Rahmen des Entlassmanagements aus dem Krankenhaus gelten. Zudem werden Empfehlungen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben gegeben.
- In Kraft getreten am:
- 01.04.2023
- Geändert am:
- 15.12.2022 BAnz AT 13.03.2023 B6
- Fassung vom:
- 14.11.2013 BAnz AT 27.01.2014 B4
Anlagen
- Empfehlungen zur Umsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung
Weiterführende Informationen
Hinweis zu möglichen Corona-Sonderregelungen in der Richtlinie:
Der G-BA kann verschiedene Sonderregelungen räumlich begrenzt und zeitlich befristet zulassen, wenn sie in Abhängigkeit von der Art des Ausbruchgeschehens zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionen oder zum Schutz der Einrichtungen der Krankenversorgung vor Überlastung notwendig und erforderlich sind. Eine solche Regelung enthält auch die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie.
Die hierzu vorgesehenen möglichen Regelungen der veranlassten Leistungen sind in der nachfolgenden Übersicht überblicksartig zusammengefasst: