Arzneimittel

Der G-BA ist beauftragt, den vom Gesetzgeber festgelegten Leistungsanspruch von Patientinnen und Patienten auf Arzneimittel zu konkretisieren. Dafür stehen ihm verschiedene Instrumente zur Verfügung, beispielsweise die Bildung von Festbetragsgruppen, Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen und die Frühe Nutzenbewertung.

Einzelheiten zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen legt der G-BA auf der Basis der Empfehlungen der beim Robert Koch-Institut ansässigen Ständigen Impfkommission (STIKO) fest. 


Arzneimittel-Richtlinie und Anlagen

Die Arzneimittel-Richtlinie konkretisiert den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen.


Schutzimpfungen

Auf Basis der STIKO-Empfehlungen legt der G-BA in der Schutzimpfungs-Richtlinie die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung fest.


Qualitätsgesicherte Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP)

Um eine hochwertige und möglichst komplikationsfreie Behandlung mit Arzneimitteln für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products, ATMP) sicherzustellen, kann der G-BA indikationsbezogen oder bezogen auf Arzneimittelgruppen qualitätssichernde Mindestanforderungen festlegen.